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GOÄ-Ziffer: 5111
ergänzende Ebene(n)
Einfachsatz
× 1
11.66 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
20.98 €
Höchstsatz
× 2.5
29.14 €
Wichtig:
Werden die Leistungen nach den Gebührenpositionen 5100, 5105 und 5110 nebeneinander berechnet, ist eine besondere Begründung erforderlich.
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