Welche GOÄ-Ziffern sind für „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ in Betracht?
Für „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. A5378, GOÄ-Nr. 5110 und GOÄ-Nr. 5111 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ stehen Skoliose, Haltungsstörung, Rasterstereographie, Wirbelsäulenvermessung, Ganzwirbelsäule. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. A5378 | Bedingt / alternativ | Lichtoptische 3D-/4D-Wirbelsäulenvermessung mit ärztlicher Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 5110 | Bedingt / alternativ | Ganzaufnahme der Wirbelsäule tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 5111 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Aufnahme(n) tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Krankheits- oder Befundbericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
Bedingte oder alternative Position
Lichtoptische 3D-/4D-Wirbelsäulenvermessung mit ärztlicher Auswertung.
Bedingte oder alternative Position
Ganzaufnahme der Wirbelsäule tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Ergänzende Aufnahme(n) tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Krankheits- oder Befundbericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff“ sowie „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Skoliose, Haltungsstörung, Rasterstereographie, Wirbelsäulenvermessung
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
klinischer Haltungs- und Wirbelsäulenbefund
Messverfahren und Messdaten
ärztliche Auswertung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Wirbelkörperkompressionsfraktur – Bildgebung und Osteoporoseabklärung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Orthopädie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. A5378, GOÄ-Nr. 5110 und GOÄ-Nr. 5111 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff“ sowie „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
