Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung
Orthopädie · Wirbelsäule und Neuroorthopädie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Quantifiziert Wirbelsäulenkrümmung, Rotation und Haltungsasymmetrie und trennt strukturelle Skoliose von funktioneller Fehlhaltung für Verlauf und Therapieplanung. Die Abklärung umfasst klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinischer Asymmetrie, Wachstumsprogression oder bekanntem Befund; strahlungsfreie Verlaufsmessung und Röntgen sind nach Fragestellung und notwendiger Winkelbestimmung auszuwählen. Erforderliche Kernleistung: Klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. A5378 | Bedingt / alternativ | Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungsplanung oder zu interventionellen Maßnahmen. Lichtoptische 3D-/4D-Wirbelsäulenvermessung mit ärztlicher Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 5110 | Bedingt / alternativ | Ganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität. Ganzaufnahme der Wirbelsäule tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 5111 | Bedingt / alternativ | ergänzende Ebene(n). Ergänzende Aufnahme(n) tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Krankheits- oder Befundbericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff“ sowie „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
klinischer Haltungs- und Wirbelsäulenbefund
Messverfahren und Messdaten
ärztliche Auswertung
Röntgenprojektionen und Befund
bei Nr. 75 Anamnese, Befund und Epikrise
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
