Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung

Orthopädie · Wirbelsäule und Neuroorthopädie

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichWirbelsäule und Neuroorthopädie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1
GOÄ-Abrechnung für Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert Wirbelsäulenkrümmung, Rotation und Haltungsasymmetrie und trennt strukturelle Skoliose von funktioneller Fehlhaltung für Verlauf und Therapieplanung. Die Abklärung umfasst klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinischer Asymmetrie, Wachstumsprogression oder bekanntem Befund; strahlungsfreie Verlaufsmessung und Röntgen sind nach Fragestellung und notwendiger Winkelbestimmung auszuwählen. Erforderliche Kernleistung: Klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. A5378Bedingt / alternativComputergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungsplanung oder zu interventionellen Maßnahmen. Lichtoptische 3D-/4D-Wirbelsäulenvermessung mit ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 5110Bedingt / alternativGanzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität. Ganzaufnahme der Wirbelsäule tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 5111Bedingt / alternativergänzende Ebene(n). Ergänzende Aufnahme(n) tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Krankheits- oder Befundbericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ A5378

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 5378
GOÄ 5111

Bedingte oder alternative Position

Wiederholung:
Max: 2

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Bei A5378 Nr. 5377 nicht zusätzlich ansetzen.

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff“ sowie „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

klinischer Haltungs- und Wirbelsäulenbefund

Messverfahren und Messdaten

ärztliche Auswertung

Röntgenprojektionen und Befund

bei Nr. 75 Anamnese, Befund und Epikrise

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


2.

Die für „Skoliose oder Haltungsstörung – klinische, radiologische und lichtoptische Vermessung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.