Welche GOÄ-Ziffern sind für „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichWirbelsäule und Neuroorthopädie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 75
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ in Betracht?

Für „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. A842 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ stehen chronischer Schmerz, MTT, medizinische Trainingstherapie, Funktionsanalyse, Schmerzfragebogen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 800Bedingt / alternativEingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
GOÄ-Nr. 857KernpositionStandardisierte Schmerzskala/Fragebogen angewendet und ausgewertet.
GOÄ-Nr. A842KernpositionMTT-Eingangsuntersuchung mit biomechanischer Funktionsanalyse und individuellem Trainingsplan.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Befundbericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 800

Bedingte oder alternative Position

Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes

GOÄ 857

Kernposition der Kombination

Standardisierte Schmerzskala/Fragebogen angewendet und ausgewertet.

GOÄ A842

Kernposition der Kombination

MTT-Eingangsuntersuchung mit biomechanischer Funktionsanalyse und individuellem Trainingsplan.

Analog bewertet zu: 842
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“?

Hinweise zur Kombination

A842 vor der Behandlungsserie; Kontrollansatz erst nach Abschluss der Serie.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Schmerzanamnese
Funktionsdefizite
Testergebnisse
individueller Trainingsplan
Therapieziele

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Wie grenzt sich „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ sowie „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: chronischer Schmerz, MTT, medizinische Trainingstherapie, Funktionsanalyse

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 857: Standardisierte Schmerzskala/Fragebogen angewendet und ausgewertet.

GOÄ-Nr. A842: MTT-Eingangsuntersuchung mit biomechanischer Funktionsanalyse und individuellem Trainingsplan.

Schmerzanamnese

Funktionsdefizite

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 857 (Standardisierte Schmerzskala/Fragebogen angewendet und ausgewertet); GOÄ-Nr. A842 (MTT-Eingangsuntersuchung mit biomechanischer Funktionsanalyse und individuellem Trainingsplan). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. A842 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. A842. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ sowie „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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