Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichWirbelsäule und Neuroorthopädie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 3306
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ in Betracht?

Für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 3306 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 267 und GOÄ-Nr. 268 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ stehen Rückenschmerz, Blockierung, Facettensyndrom, ISG, Chirotherapie, Infiltration. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativStandardisierte Schmerzskala/Fragebogen angewendet und ausgewertet.
GOÄ-Nr. 3306KernpositionChirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule; Wirbelsäule einschließlich ISG nur einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 267Bedingt / alternativMedikamentöse Infiltration einer Körperregion.
GOÄ-Nr. 268Bedingt / alternativMedikamentöse Infiltration mehrerer Körperregionen.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Standardisierte Schmerzskala/Fragebogen angewendet und ausgewertet.

GOÄ 3306

Kernposition der Kombination

Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule; Wirbelsäule einschließlich ISG nur einmal je Sitzung.

GOÄ 267

Bedingte oder alternative Position

Medikamentöse Infiltration einer Körperregion.

Abrechnungsalternative: infiltration
GOÄ 268

Bedingte oder alternative Position

Medikamentöse Infiltration mehrerer Körperregionen.

Abrechnungsalternative: infiltration
SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 3305 nicht neben Nr. 3306; Nr. 267 und 268 sind Alternativen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Funktionsbefund und Provokation
chirotherapeutische Technik und Ergebnis
gegebenenfalls Schmerzskala
bei Infiltration Region(en), Präparat, Dosis und Einstichstellen

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.
Group: infiltration
Choose: at_most_one

Wie grenzt sich „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff“ sowie „Wirbelkörperkompressionsfraktur – Bildgebung und Osteoporoseabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Rückenschmerz, Blockierung, Facettensyndrom, ISG

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 3306: Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule; Wirbelsäule einschließlich ISG nur einmal je Sitzung.

Funktionsbefund und Provokation

chirotherapeutische Technik und Ergebnis

gegebenenfalls Schmerzskala

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 3306 (Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule; Wirbelsäule einschließlich ISG nur einmal je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 3306 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 267 und GOÄ-Nr. 268 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 3306. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff“ sowie „Wirbelkörperkompressionsfraktur – Bildgebung und Osteoporoseabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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