Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ in Betracht?
Für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 3306 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 267 und GOÄ-Nr. 268 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ stehen Rückenschmerz, Blockierung, Facettensyndrom, ISG, Chirotherapie, Infiltration. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Standardisierte Schmerzskala/Fragebogen angewendet und ausgewertet. |
| GOÄ-Nr. 3306 | Kernposition | Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule; Wirbelsäule einschließlich ISG nur einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 267 | Bedingt / alternativ | Medikamentöse Infiltration einer Körperregion. |
| GOÄ-Nr. 268 | Bedingt / alternativ | Medikamentöse Infiltration mehrerer Körperregionen. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Nur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
Bedingte oder alternative Position
Standardisierte Schmerzskala/Fragebogen angewendet und ausgewertet.
Kernposition der Kombination
Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule; Wirbelsäule einschließlich ISG nur einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Medikamentöse Infiltration einer Körperregion.
Bedingte oder alternative Position
Medikamentöse Infiltration mehrerer Körperregionen.
Bedingte oder alternative Position
Nur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff“ sowie „Wirbelkörperkompressionsfraktur – Bildgebung und Osteoporoseabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Rückenschmerz, Blockierung, Facettensyndrom, ISG
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 3306: Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule; Wirbelsäule einschließlich ISG nur einmal je Sitzung.
Funktionsbefund und Provokation
chirotherapeutische Technik und Ergebnis
gegebenenfalls Schmerzskala
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 3306 (Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule; Wirbelsäule einschließlich ISG nur einmal je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Nur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Wirbelkörperkompressionsfraktur – Bildgebung und Osteoporoseabklärung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 3306. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff“ sowie „Wirbelkörperkompressionsfraktur – Bildgebung und Osteoporoseabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
