Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche …

Orthopädie · Wirbelsäule und Neuroorthopädie

AbrechnungsfallMechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration
FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichWirbelsäule und Neuroorthopädie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 3306
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Trennt häufige mechanische Rückenschmerzen von radikulärer Schädigung und Warnzeichen für Fraktur, Infektion, Tumor oder Cauda-equina-Syndrom. Die Abklärung umfasst funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration.

Wann ist sie anwendbar?

Bei neuem, anhaltendem oder neurologisch begleitetem Rückenschmerz; Bildgebung und Labor nur bei konkreten Red Flags oder therapeutischer Konsequenz. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration. Grenze: Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Standardisierte Schmerzskala/Fragebogen angewendet und ausgewertet.
GOÄ-Nr. 3306KernpositionChirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule. Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule; Wirbelsäule einschließlich ISG nur einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 267Bedingt / alternativMedikamentöse Infiltration einer Körperregion, z.B. paravertebral, perineural, perikapsulär oder retrobulbär, pro Sitzung. Medikamentöse Infiltration einer Körperregion.
GOÄ-Nr. 268Bedingt / alternativMedikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung. Medikamentöse Infiltration mehrerer Körperregionen.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenSachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 267

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: infiltration
GOÄ 268

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: infiltration

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 3305 nicht neben Nr. 3306; Nr. 267 und 268 sind Alternativen.

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.
Group: infiltration
Choose: at_most_one

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff“ sowie „Wirbelkörperkompressionsfraktur – Bildgebung und Osteoporoseabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 3306: Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule; Wirbelsäule einschließlich ISG nur einmal je Sitzung.

Funktionsbefund und Provokation

chirotherapeutische Technik und Ergebnis

gegebenenfalls Schmerzskala

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

bei Infiltration Region(en), Präparat, Dosis und Einstichstellen

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


2.

Die für „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.