ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff
Orthopädie · Wirbelsäule und Neuroorthopädie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Prüft, ob Beschwerden funktionell aus dem Iliosakralgelenk stammen, grenzt strukturelle Ursachen ab und behandelt eine bestätigte reversible Funktionsstörung manualmedizinisch. Die Bildgebung umfasst chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule.
Wann ist sie anwendbar?
Bei lokalisiertem lumbopelvinem Schmerz mit passendem Provokations- und Funktionsbefund; Sonographie oder Chirotherapie sind nur bei eigener diagnostischer beziehungsweise therapeutischer Konsequenz angezeigt. Erforderliche Kernleistung: Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der St ütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Sonographie der dokumentierten Körperregion tatsächlich durchgeführt; Region in der Rechnung nennen. |
| GOÄ-Nr. 3306 | Kernposition | Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule. Chirotherapeutischer Eingriff am ISG; bei gleichzeitiger Wirbelsäulenbehandlung in derselben Sitzung nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 267 | Bedingt / alternativ | Medikamentöse Infiltration einer Körperregion, z.B. paravertebral, perineural, perikapsulär oder retrobulbär, pro Sitzung. Zusätzliche selbständige medikamentöse Infiltration einer Körperregion. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ sowie „Karpaltunnelsyndrom – orthopädische, neurologische und elektrophysiologische Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 3306: Chirotherapeutischer Eingriff am ISG; bei gleichzeitiger Wirbelsäulenbehandlung in derselben Sitzung nur einmal.
Seite, Provokationstests und Funktionsbefund
Sonographiebefund
chirotherapeutische Technik
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
gegebenenfalls Präparat und Dosis
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
