LWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung
Orthopädie · Wirbelsäule und Neuroorthopädie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Lokalisiert bei zervikaler beziehungsweise lumbaler Radikulopathie die betroffene Nervenwurzel und verbindet neurologischen Befund mit struktureller Ursache sowie gezielter Behandlung. Die Abklärung umfasst eingehende neurologische Untersuchung. Untersucht werden lumbosakrale Wurzelzeichen mit Ausstrahlung ins Bein; Paresen und Hinweise auf ein Cauda-equina-Syndrom bestimmen die Dringlichkeit.
Wann ist sie anwendbar?
Bei ausstrahlendem Schmerz, Sensibilitätsstörung, Reflex- oder Kraftdefizit; progrediente Parese, Blasen-/Mastdarmstörung und andere Red Flags verlangen dringliche weiterführende Abklärung. Erforderliche Kernleistung: Eingehende neurologische Untersuchung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 800 | Kernposition | Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes |
| GOÄ-Nr. 5105 | Bedingt / alternativ | Brust- oder Lendenwirbelsäule, in zwei Ebenen, je Teil. BWS/LWS-Röntgen in zwei Ebenen tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 5106 | Bedingt / alternativ | ergänzende Ebene(n). Ergänzende Ebene(n) tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 838 | Bedingt / alternativ | Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln. Elektromyographische Untersuchung ohne Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit tatsächlich durchgeführt. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „LWS-Radikulopathie – neurologische Abklärung und peridurale Injektion“ sowie „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 800: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 800
Schmerzverlauf und Ausstrahlung
Lasègue/Dehnungstests
Motorik, Sensibilität und Reflexe
Röntgenbefund
bei Nr. 838 untersuchte Muskeln/Nerven und Befund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „LWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
