LWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung

Orthopädie · Wirbelsäule und Neuroorthopädie

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichWirbelsäule und Neuroorthopädie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 800
GOÄ-Abrechnung für LWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Lokalisiert bei zervikaler beziehungsweise lumbaler Radikulopathie die betroffene Nervenwurzel und verbindet neurologischen Befund mit struktureller Ursache sowie gezielter Behandlung. Die Abklärung umfasst eingehende neurologische Untersuchung. Untersucht werden lumbosakrale Wurzelzeichen mit Ausstrahlung ins Bein; Paresen und Hinweise auf ein Cauda-equina-Syndrom bestimmen die Dringlichkeit.

Wann ist sie anwendbar?

Bei ausstrahlendem Schmerz, Sensibilitätsstörung, Reflex- oder Kraftdefizit; progrediente Parese, Blasen-/Mastdarmstörung und andere Red Flags verlangen dringliche weiterführende Abklärung. Erforderliche Kernleistung: Eingehende neurologische Untersuchung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 800KernpositionEingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
GOÄ-Nr. 5105Bedingt / alternativBrust- oder Lendenwirbelsäule, in zwei Ebenen, je Teil. BWS/LWS-Röntgen in zwei Ebenen tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 5106Bedingt / alternativergänzende Ebene(n). Ergänzende Ebene(n) tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 838Bedingt / alternativElektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln. Elektromyographische Untersuchung ohne Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit tatsächlich durchgeführt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung

Kombinationsregeln und Alternativen

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „LWS-Radikulopathie – neurologische Abklärung und peridurale Injektion“ sowie „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 800: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 800

Schmerzverlauf und Ausstrahlung

Lasègue/Dehnungstests

Motorik, Sensibilität und Reflexe

Röntgenbefund

bei Nr. 838 untersuchte Muskeln/Nerven und Befund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


2.

Die für „LWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.