Karpaltunnelsyndrom – orthopädische, neurologische und elektrophysiologische Abklärung

Orthopädie · Wirbelsäule und Neuroorthopädie

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichWirbelsäule und Neuroorthopädie
GOÄ-Abrechnung für Karpaltunnelsyndrom – orthopädische, neurologische und elektrophysiologische Abklärung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Prüft, ob nächtliche Parästhesien, sensible Ausfälle oder Thenarschwäche durch eine Medianuskompression im Karpaltunnel verursacht werden, und objektiviert deren Schwere elektrophysiologisch. Die Abklärung umfasst orthopädische, neurologische und elektrophysiologische Abklärung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei typischer Symptomatik, anhaltenden Beschwerden, motorischem Defizit oder vor invasiver Behandlung; klinischer Hand- und Nervenstatus sowie Nervenleitmessung müssen Diagnose, Lokalisation und Schweregrad nachvollziehbar belegen. Erforderliche Kernleistungen: Orthopädische, neurologische und elektrophysiologische Abklärung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 800KernpositionEingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
GOÄ-Nr. 839KernpositionElektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit. EMG mit Nervenleitgeschwindigkeitsmessung tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs. Sonographie der Handgelenk-/Nervenregion tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 5020Bedingt / alternativHandgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe. Handgelenk-Röntgen in zwei Ebenen tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 5021Bedingt / alternativHandgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe. Ergänzende Ebene(n) tatsächlich durchgeführt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung

Kombinationsregeln und Alternativen

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ sowie „LWS-Radikulopathie – neurologische Abklärung und peridurale Injektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 800: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 800

GOÄ-Nr. 839: EMG mit Nervenleitgeschwindigkeitsmessung tatsächlich durchgeführt.

Seite und Provokationstests

Motorik, Sensibilität und Reflexe

untersuchte Nerven und Messwerte

Sonographie-/Röntgenbefund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


2.

Die für „Karpaltunnelsyndrom – orthopädische, neurologische und elektrophysiologische Abklärung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.