Welche GOÄ-Ziffern sind für „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ in Betracht?
Für „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 800 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5100, GOÄ-Nr. 5101 und GOÄ-Nr. 839 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ stehen HWS, Zervikobrachialgie, Radikulopathie, Armschmerz, Parästhesie, Taubheit. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 800 | Kernposition | Eingehende neurologische Untersuchung mit eigenständigem Leistungsinhalt. |
| GOÄ-Nr. 5100 | Bedingt / alternativ | HWS-Röntgen in zwei Ebenen tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 5101 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 839 | Bedingt / alternativ | Elektromyographie mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit tatsächlich durchgeführt. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
Kernposition der Kombination
Eingehende neurologische Untersuchung mit eigenständigem Leistungsinhalt.
Bedingte oder alternative Position
HWS-Röntgen in zwei Ebenen tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Ergänzende Ebene(n) tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Elektromyographie mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit tatsächlich durchgeführt.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „LWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ sowie „LWS-Radikulopathie – neurologische Abklärung und peridurale Injektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: HWS, Zervikobrachialgie, Radikulopathie, Armschmerz
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 800: Eingehende neurologische Untersuchung mit eigenständigem Leistungsinhalt.
Beschwerdebild und Ausstrahlung
Motorik, Sensibilität, Reflexe und Koordination
Untersuchungsumfang
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 800 (Eingehende neurologische Untersuchung mit eigenständigem Leistungsinhalt). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
LWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
LWS-Radikulopathie – neurologische Abklärung und peridurale Injektion
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Karpaltunnelsyndrom – orthopädische, neurologische und elektrophysiologische Abklärung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Orthopädie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 800 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5100, GOÄ-Nr. 5101 und GOÄ-Nr. 839 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 800. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „LWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ sowie „LWS-Radikulopathie – neurologische Abklärung und peridurale Injektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
