LWS-Radikulopathie – neurologische Abklärung und peridurale Injektion

Orthopädie · Wirbelsäule und Neuroorthopädie

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichWirbelsäule und Neuroorthopädie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 857
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für LWS-Radikulopathie – neurologische Abklärung und peridurale Injektion

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Lokalisiert bei zervikaler beziehungsweise lumbaler Radikulopathie die betroffene Nervenwurzel und verbindet neurologischen Befund mit struktureller Ursache sowie gezielter Behandlung. Die Behandlung umfasst eingehende neurologische Untersuchung und Injektion in den Periduralraum.

Wann ist sie anwendbar?

Bei ausstrahlendem Schmerz, Sensibilitätsstörung, Reflex- oder Kraftdefizit; progrediente Parese, Blasen-/Mastdarmstörung und andere Red Flags verlangen dringliche weiterführende Abklärung. Erforderliche Kernleistungen: Eingehende neurologische Untersuchung und Injektion in den Periduralraum; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 800KernpositionEingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Standardisierte Schmerzskala oder ein geeigneter Fragebogen angewendet und ärztlich ausgewertet.
GOÄ-Nr. 256KernpositionInjektion in den Periduralraum. Medikament tatsächlich in den Periduralraum injiziert.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenSachkosten. Nur tatsächlich entstandene und nach § 10 GOÄ zulässige Auslagen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Bildgebung nur zusätzlich, wenn eine eigenständige vollständig erfüllte Bildgebungsleistung vorliegt.

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „LWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“ sowie „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 800: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 800

GOÄ-Nr. 256: Medikament tatsächlich in den Periduralraum injiziert.

neurologischer Befund

verwendete Schmerzskala und Ergebnis

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wirbelsäulenregion

Injektionstechnik

Präparat und Dosis

Verlauf und Komplikationen

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Sachkosten. Nur tatsächlich entstandene und nach § 10 GOÄ zulässige Auslagen.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


2.

Die für „LWS-Radikulopathie – neurologische Abklärung und peridurale Injektion“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.