Osteopathisch-chirotherapeutische Behandlung mehrerer anatomischer Bereiche
Orthopädie · Wirbelsäule und Neuroorthopädie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Behandelt reversible segmentale und myofasziale Funktionsstörungen mehrerer Regionen und prüft den funktionellen Effekt statt strukturelle Erkrankungen zu ersetzen. Die Behandlung umfasst osteopathisch-chirotherapeutische Behandlung mehrerer anatomischer Bereiche.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinisch nachvollziehbarer Funktionsstörung ohne Red Flags oder relevante Instabilität; jede behandelte Region und angewandte Technik benötigt einen eigenen Befund. Erforderliche Kernleistung: Osteopathisch-chirotherapeutische Behandlung mehrerer anatomischer Bereiche; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 3306 | Kernposition | Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule. Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule. |
| GOÄ-Nr. A3306 | Bedingt / alternativ | Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule. Je zusätzlichem selbständig behandelten Bereich Extremitäten, Schädel oder Abdomen; medizinische Notwendigkeit getrennt dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Standardisierte Schmerzskala/Fragebogen angewendet und ausgewertet. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Mechanischer Rückenschmerz – Funktionsdiagnostik, Chirotherapie und mögliche Infiltration“ sowie „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 3306: Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule.
Funktionsbefund je Bereich
jeweilige medizinische Notwendigkeit
Technik und Ergebnis je Bereich
gegebenenfalls Schmerzskala
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Osteopathisch-chirotherapeutische Behandlung mehrerer anatomischer Bereiche“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
