Welche GOÄ-Ziffern sind für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ in Betracht?
Für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A846, GOÄ-Nr. A558 und GOÄ-Nr. 506 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ stehen MTT, MedX, Sequenztraining, medizinische Kräftigungstherapie, Gerätetraining. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche eigenständige Beratung. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche eigenständige symptombezogene Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. A846 | Kernposition | Übende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten |
| GOÄ-Nr. A558 | Kernposition | Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung |
| GOÄ-Nr. 506 | Kernposition | Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung – einschließlich der erforderlichen Massage(n) |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche eigenständige Beratung.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche eigenständige symptombezogene Untersuchung.
Kernposition der Kombination
Übende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten
Kernposition der Kombination
Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung
Kernposition der Kombination
Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung – einschließlich der erforderlichen Massage(n)
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ sowie „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: MTT, MedX, Sequenztraining, medizinische Kräftigungstherapie
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. A846: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. A846
GOÄ-Nr. A558: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. A558
GOÄ-Nr. 506: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 506
individueller Trainingsplan
Geräte und Übungen
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A846 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. A846); GOÄ-Nr. A558 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. A558); GOÄ-Nr. 506 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 506). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Zusätzliche eigenständige Beratung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche eigenständige Beratung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang
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ISG-Syndrom – klinische Abklärung, Sonographie und chirotherapeutischer Eingriff
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A846, GOÄ-Nr. A558 und GOÄ-Nr. 506. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ sowie „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
