Welche GOÄ-Ziffern sind für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichWirbelsäule und Neuroorthopädie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ in Betracht?

Für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A846, GOÄ-Nr. A558 und GOÄ-Nr. 506 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ stehen MTT, MedX, Sequenztraining, medizinische Kräftigungstherapie, Gerätetraining. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativZusätzliche eigenständige Beratung.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativZusätzliche eigenständige symptombezogene Untersuchung.
GOÄ-Nr. A846KernpositionÜbende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten
GOÄ-Nr. A558KernpositionApparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung
GOÄ-Nr. 506KernpositionKrankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung – einschließlich der erforderlichen Massage(n)

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche eigenständige Beratung.

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche eigenständige symptombezogene Untersuchung.

GOÄ A846

Kernposition der Kombination

Übende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten

Analog bewertet zu: 846
GOÄ A558

Kernposition der Kombination

Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung

Analog bewertet zu: 558
GOÄ 506

Kernposition der Kombination

Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung – einschließlich der erforderlichen Massage(n)

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“?

Hinweise zur Kombination

A846, A558 und Nr. 506 pro Sitzung jeweils einmal; Behandlungsserie regelmäßig 10 bis 25 Sitzungen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

individueller Trainingsplan
Geräte und Übungen
Belastung und Wiederholungen
ärztliche Leitung und individuelle Mitwirkung
Reaktion und Verlauf

Wie grenzt sich „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ sowie „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: MTT, MedX, Sequenztraining, medizinische Kräftigungstherapie

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. A846: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. A846

GOÄ-Nr. A558: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. A558

GOÄ-Nr. 506: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 506

individueller Trainingsplan

Geräte und Übungen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A846 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. A846); GOÄ-Nr. A558 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. A558); GOÄ-Nr. 506 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 506). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Zusätzliche eigenständige Beratung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche eigenständige Beratung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ führt die Kette GOÄ-Nr. A846, GOÄ-Nr. A558 und GOÄ-Nr. 506 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A846, GOÄ-Nr. A558 und GOÄ-Nr. 506. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ sowie „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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