Medizinische Trainingstherapie – vollständige Behandlungssitzung
Orthopädie · Wirbelsäule und Neuroorthopädie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Übersetzt Funktionsdefizite und Teilhabeeinschränkungen in messbare Rehabilitationsziele und kombiniert dafür medizinische, funktionelle und edukative Maßnahmen. Die Behandlung umfasst vollständige Behandlungssitzung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei rehabilitationsbedürftiger Einschränkung von Aktivität oder Teilhabe mit realistischem Ziel, ausreichender Belastbarkeit und dokumentiertem individuellem Behandlungsplan. Erforderliche Kernleistungen: Vollständige Behandlungssitzung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Zusätzliche eigenständige Beratung. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Zusätzliche eigenständige symptombezogene Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. A846 | Kernposition | Übende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten |
| GOÄ-Nr. A558 | Kernposition | Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung |
| GOÄ-Nr. 506 | Kernposition | Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung – einschließlich der erforderlichen Massage(n) |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Chronisches muskuloskelettales Schmerzsyndrom – Funktionsdiagnostik und MTT-Eingang“ sowie „HWS-Beschwerden mit radikulärer Symptomatik – umfassende Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. A846: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. A846
GOÄ-Nr. A558: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. A558
GOÄ-Nr. 506: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 506
individueller Trainingsplan
Geräte und Übungen
Belastung und Wiederholungen
ärztliche Leitung und individuelle Mitwirkung
Reaktion und Verlauf
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche eigenständige Beratung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
