Finger- oder Daumengelenkluxation – Bildgebung, Leitungsanästhesie und Reposition

Orthopädie · Hand und Handgelenk

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichHand und Handgelenk
GOÄ-Abrechnung für Finger- oder Daumengelenkluxation – Bildgebung, Leitungsanästhesie und Reposition

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt ein luxiertes beziehungsweise subluxiertes Gelenk zeitnah anatomisch ein und kontrolliert Knochen, Bandstabilität sowie neurovaskuläre Funktion vor und nach der Reposition. Die Bildgebung umfasst einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks und Finger oder Zehen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch und gegebenenfalls bildgebend bestätigter Luxation; Analgesie, Repositionstechnik, Kontrollbild und Prüfung von Durchblutung, Motorik und Sensibilität sind situationsgerecht erforderlich. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks und Finger oder Zehen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 5010KernpositionFinger oder Zehen
GOÄ-Nr. 5011Bedingt / alternativFinger oder Zehen
GOÄ-Nr. 493Bedingt / alternativLeitungsanästhesie, perineural – auch nach Oberst. Perineurale Leitungsanästhesie je selbständig anästhesiertem Nerv.
GOÄ-Nr. 2205Bedingt / alternativEinrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks. Finger- oder Zehengelenk eingerenkt.
GOÄ-Nr. 2207Bedingt / alternativEinrenkung der Luxation eines Daumengelenks. Daumengelenk eingerenkt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 493

Bedingte oder alternative Position

Wiederholung:
Max: 4
GOÄ 2205

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: luxation
GOÄ 2207

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: luxation

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Verbände sind Bestandteil der Einrenkungsleistung.

Auswahlregeln

Group: luxation
Choose: exactly_one

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Finger-, Zehen- oder Großzehenfraktur – Röntgen, Leitungsanästhesie, Einrichtung und Schiene“ sowie „Handwurzel-/Mittelhand- oder Fußwurzel-/Mittelfußfraktur – Röntgen, Einrichtung und Immobilisation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5

GOÄ-Nr. 5010: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5010

Gelenk und Seite

Luxationsrichtung

neurovaskulärer Status

Röntgenbefund

Nerven/Anästhetikum

Reposition und Ergebnis

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5011 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5011


2.

Die für „Finger- oder Daumengelenkluxation – Bildgebung, Leitungsanästhesie und Reposition“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Orthopädie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.