Rhizarthrose – Bildgebung, Gelenkinjektion und stabilisierender Verband
Orthopädie · Hand und Handgelenk

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Bestimmt strukturelle Degeneration, Entzündungszeichen und Funktionsverlust eines Gelenks als Grundlage für konservative, interventionelle oder operative Therapie. Die Bildgebung umfasst bildgebung des Daumensattelgelenks sowie bei Indikation intraartikuläre Injektion und stabilisierender Verband.
Wann ist sie anwendbar?
Bei belastungsabhängigem Gelenkschmerz, Bewegungseinschränkung, Erguss, Therapieversagen oder vor einer invasiven Behandlungsentscheidung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Bildgebung, Gelenkinjektion und stabilisierender Verband. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 5020 | Kernposition | Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe |
| GOÄ-Nr. 5021 | Bedingt / alternativ | Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfu ß, Kniescheibe |
| GOÄ-Nr. 255 | Bedingt / alternativ | Injektion, intraartikulär oder perineural. Reine intraartikuläre Injektion in das Daumensattelgelenk. |
| GOÄ-Nr. 206 | Bedingt / alternativ | Tape-Verband eines kleinen Gelenks. Konventioneller Tapeverband eines kleinen Gelenks. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Ganglion am Handgelenk – Sonographie, Röntgen und Punktion“ sowie „Tendovaginitis de Quervain – Diagnostik, Infiltration und Schienung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5020: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5020
Seite, Grind-Test und Funktion
Röntgen-/Sonographiebefund
Gelenk, Präparat und Dosis
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Tapeverband
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Rhizarthrose – Bildgebung, Gelenkinjektion und stabilisierender Verband“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
