Ganglion am Handgelenk – Sonographie, Röntgen und Punktion
Orthopädie · Hand und Handgelenk

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Gewinnt Synovialmaterial zur Differenzialdiagnose beziehungsweise entlastet oder behandelt gezielt Gelenk- und periartikuläre Entzündung. Die Bildgebung umfasst sonographie, Röntgen und Punktion.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Erguss, unklarer akuter Arthritis oder umschriebenem entzündlichem Schmerz; Infektion, Blutungsrisiko und bei Injektion die gesicherte Zielstruktur sind vorab zu prüfen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Sonographie, Röntgen und Punktion. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 5020 | Bedingt / alternativ | Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe |
| GOÄ-Nr. 5021 | Bedingt / alternativ | Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe |
| GOÄ-Nr. 303 | Kernposition | Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile |
| GOÄ-Nr. 210 | Bedingt / alternativ | Kleiner Schienenverband – auch als Notverband bei Frakturen. Kleiner Schienenverband tatsächlich angelegt. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Tendovaginitis de Quervain – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ sowie „Handwurzel-/Mittelhand- oder Fußwurzel-/Mittelfußfraktur – Röntgen, Einrichtung und Immobilisation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
GOÄ-Nr. 303: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 303
Lokalisation, Seite und Größe
Sonographie-/Röntgenbefund
Punktatmenge und -beschaffenheit
Schienung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Ganglion am Handgelenk – Sonographie, Röntgen und Punktion“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
