Sprunggelenksarthrose – Bildgebung, Gelenkinjektion und Stabilisierung

Orthopädie · Fuß und Sprunggelenk

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichFuß und Sprunggelenk
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Sprunggelenksarthrose – Bildgebung, Gelenkinjektion und Stabilisierung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bestimmt strukturelle Degeneration, Entzündungszeichen und Funktionsverlust eines Gelenks als Grundlage für konservative, interventionelle oder operative Therapie. Die Bildgebung umfasst handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel beziehungsweise Mittelfuß, Kniescheibe.

Wann ist sie anwendbar?

Bei belastungsabhängigem Gelenkschmerz, Bewegungseinschränkung, Erguss, Therapieversagen oder vor einer invasiven Behandlungsentscheidung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Bildgebung, Gelenkinjektion und Stabilisierung. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 5020KernpositionHandgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
GOÄ-Nr. 5021Bedingt / alternativHandgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
GOÄ-Nr. 255Bedingt / alternativInjektion, intraartikulär oder perineural. Reine intraartikuläre Injektion.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativWund- oder stabilisierender Verband Kopf/Rumpf/Gelenke (≥2 große Gelenke). Umfasst Schanz-Halskrawatten- und Kompressionsverbände. Kompressions-/Stützverband.
GOÄ-Nr. 207Bedingt / alternativTape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband. Konventioneller Tapeverband.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenSachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 204

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: verband
GOÄ 207

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: verband

Kombinationsregeln und Alternativen

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.
Group: verband
Choose: at_most_one

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ sowie „Achillessehnen-Tendinopathie – Bildgebung, Tape und Stoßwellentherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

GOÄ-Nr. 5020: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5020

Gelenk, Seite, Beweglichkeit und Stabilität

Bildgebungsbefunde

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Präparat/Dosis

Verband

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


2.

Die für „Sprunggelenksarthrose – Bildgebung, Gelenkinjektion und Stabilisierung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.