Sprunggelenksarthrose – Bildgebung, Gelenkinjektion und Stabilisierung
Orthopädie · Fuß und Sprunggelenk

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Bestimmt strukturelle Degeneration, Entzündungszeichen und Funktionsverlust eines Gelenks als Grundlage für konservative, interventionelle oder operative Therapie. Die Bildgebung umfasst handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel beziehungsweise Mittelfuß, Kniescheibe.
Wann ist sie anwendbar?
Bei belastungsabhängigem Gelenkschmerz, Bewegungseinschränkung, Erguss, Therapieversagen oder vor einer invasiven Behandlungsentscheidung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Bildgebung, Gelenkinjektion und Stabilisierung. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 5020 | Kernposition | Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe |
| GOÄ-Nr. 5021 | Bedingt / alternativ | Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe |
| GOÄ-Nr. 255 | Bedingt / alternativ | Injektion, intraartikulär oder perineural. Reine intraartikuläre Injektion. |
| GOÄ-Nr. 204 | Bedingt / alternativ | Wund- oder stabilisierender Verband Kopf/Rumpf/Gelenke (≥2 große Gelenke). Umfasst Schanz-Halskrawatten- und Kompressionsverbände. Kompressions-/Stützverband. |
| GOÄ-Nr. 207 | Bedingt / alternativ | Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband. Konventioneller Tapeverband. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ sowie „Achillessehnen-Tendinopathie – Bildgebung, Tape und Stoßwellentherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
GOÄ-Nr. 5020: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5020
Gelenk, Seite, Beweglichkeit und Stabilität
Bildgebungsbefunde
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Präparat/Dosis
Verband
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Sprunggelenksarthrose – Bildgebung, Gelenkinjektion und Stabilisierung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
