Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion
Orthopädie · Hüfte und Knie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Gewinnt Synovialmaterial zur Differenzialdiagnose beziehungsweise entlastet oder behandelt gezielt Gelenk- und periartikuläre Entzündung. Die Bildgebung umfasst punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks und Röntgenaufnahme. Der tiefliegende Hüftgelenkerguss wird sonographisch lokalisiert und unter sicherer Bildführung punktiert; die knöcherne Hüftsituation wird mitbeurteilt.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Erguss, unklarer akuter Arthritis oder umschriebenem entzündlichem Schmerz; Infektion, Blutungsrisiko und bei Injektion die gesicherte Zielstruktur sind vorab zu prüfen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks und Röntgenaufnahme. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 5040 | Bedingt / alternativ | Beckenübersicht |
| GOÄ-Nr. 5030 | Bedingt / alternativ | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. 302 | Kernposition | Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Kniegelenkerguss – Bildgebung, Punktion und Kompressionsverband“ sowie „Schultergelenkerguss – Bildgebung und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
GOÄ-Nr. 302: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 302
Seite und Ergussbefund
Punktatmenge/-beschaffenheit
Technik und Verlauf
Bildgebungsbefunde
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
