Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“ in Betracht?
Für „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 302 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5040, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 5031 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“ stehen Hüftgelenkerguss, Hüftpunktion, Synovitis, Arthritis. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 5040 | Bedingt / alternativ | Beckenübersicht |
| GOÄ-Nr. 5030 | Bedingt / alternativ | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. 302 | Kernposition | Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Bedingte oder alternative Position
Beckenübersicht
Bedingte oder alternative Position
Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
Bedingte oder alternative Position
Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
Kernposition der Kombination
Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Bericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kniegelenkerguss – Bildgebung, Punktion und Kompressionsverband“ sowie „Schultergelenkerguss – Bildgebung und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hüftgelenkerguss, Hüftpunktion, Synovitis, Arthritis
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
GOÄ-Nr. 302: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 302
Seite und Ergussbefund
Punktatmenge/-beschaffenheit
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 302 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 302). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Kniegelenkerguss – Bildgebung, Punktion und Kompressionsverband
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Schultergelenkerguss – Bildgebung und Punktion
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Akute Knieverletzung – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 302. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kniegelenkerguss – Bildgebung, Punktion und Kompressionsverband“ sowie „Schultergelenkerguss – Bildgebung und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
