Coxarthrose – umfassende Diagnostik und intraartikuläre Therapie
Orthopädie · Hüfte und Knie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Bestimmt strukturelle Degeneration, Entzündungszeichen und Funktionsverlust eines Gelenks als Grundlage für konservative, interventionelle oder operative Therapie. Die Behandlung umfasst hüftdiagnostik und bei Indikation bildgestützte intraartikuläre Behandlung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei belastungsabhängigem Gelenkschmerz, Bewegungseinschränkung, Erguss, Therapieversagen oder vor einer invasiven Behandlungsentscheidung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Hüftdiagnostik und bei Indikation bildgestützte intraartikuläre Behandlung. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 5040 | Bedingt / alternativ | Beckenübersicht. Beckenübersicht tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 5030 | Kernposition | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. 255 | Bedingt / alternativ | Injektion, intraartikulär oder perineural |
| GOÄ-Nr. 284 | Bedingt / alternativ | Eigenbluteinspritzung – einschließlich Blutentnahme. Eigenbluteinspritzung einschließlich Blutentnahme. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Präparat-/Materialkosten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Gonarthrose – umfassende Diagnostik und intraartikuläre Therapie“ sowie „Trochanter-major-Schmerzsyndrom – Bildgebung, Infiltration oder Stoßwellentherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
GOÄ-Nr. 5030: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030
Seite, Gangbild, Beweglichkeit und Provokation
Sonographie-/Röntgenbefund
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Pr äparat und Dosis
bei PRP Aufbereitungssystem
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Präparat-/Materialkosten.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Coxarthrose – umfassende Diagnostik und intraartikuläre Therapie“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
