Trochanter-major-Schmerzsyndrom – Bildgebung, Infiltration oder Stoßwellentherapie
Orthopädie · Hüfte und Knie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Lokalisiert einen belastungsabhängigen Sehnen- beziehungsweise Ansatzschmerz und verbindet Funktionsprüfung mit gezielter konservativer, infiltrativer oder physikalischer Therapie. Die Bildgebung umfasst bildgebung der Trochanterregion und bei Indikation Infiltration oder Stoßwellentherapie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinisch gesichertem, anhaltendem Beschwerdebild nach Prüfung von Differentialdiagnosen; Infiltration oder Stoßwelle nur bei passender Zielstruktur und dokumentierter Vorbehandlung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Bildgebung der Trochanterregion und bei Indikation Infiltration oder Stoßwellentherapie.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 5030 | Bedingt / alternativ | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. 267 | Bedingt / alternativ | Medikamentöse Infiltration einer Körperregion, z.B. paravertebral, perineural, perikapsulär oder retrobulbär, pro Sitzung. Extraartikuläre Infiltration der Region. |
| GOÄ-Nr. A1800 | Bedingt / alternativ | Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei orthopädischen, chirurgischen oder schmerztherapeutischen Indikationen, analog Nr. 1800 GOÄ, je Sitzung. Fokussierte ESWT. |
| GOÄ-Nr. A302 | Bedingt / alternativ | Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks. Radiale Stoßwellentherapie. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen. |
| GOÄ-Nr. 5040 | Bedingt / alternativ | Beckenübersicht. Beckenübersichtsaufnahme tatsächlich durchgeführt. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Patellasehnen-Tendinopathie – Bildgebung, Tape und Stoßwellentherapie“ sowie „Coxarthrose – umfassende Diagnostik und intraartikuläre Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
Seite und Provokation
Sonographie-/Röntgenbefund
Therapieverfahren und Parameter beziehungsweise Präparat/Dosis
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
bei Nr. 5040 Beckenprojektion und Befund
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Trochanter-major-Schmerzsyndrom – Bildgebung, Infiltration oder Stoßwellentherapie“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
