Welche GOÄ-Ziffern sind für „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ in Betracht?
Für „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5030 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 800, GOÄ-Nr. 5031 und GOÄ-Nr. 2327 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ stehen Humerusfraktur, Unterarmfraktur, Radiusfraktur, Ulnafraktur, Reposition. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 800 | Bedingt / alternativ | Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes |
| GOÄ-Nr. 5030 | Kernposition | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. 2327 | Bedingt / alternativ | Oberarmfraktur eingerichtet. |
| GOÄ-Nr. 2328 | Bedingt / alternativ | Unterarmfraktur eingerichtet. |
| GOÄ-Nr. 493 | Bedingt / alternativ | Leitungsanästhesie tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 212 | Bedingt / alternativ | Schienenverband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken tatsächlich angelegt. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
Bedingte oder alternative Position
Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
Kernposition der Kombination
Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
Bedingte oder alternative Position
Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
Bedingte oder alternative Position
Oberarmfraktur eingerichtet.
Bedingte oder alternative Position
Unterarmfraktur eingerichtet.
Bedingte oder alternative Position
Leitungsanästhesie tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Schienenverband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken tatsächlich angelegt.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schlüsselbeinfraktur – Untersuchung, Röntgen und Einrichtung“ sowie „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Humerusfraktur, Unterarmfraktur, Radiusfraktur, Ulnafraktur
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5030: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030
Knochen, Seite und Frakturtyp
neurovaskulärer/neurologischer Status
Röntgenbefund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5030 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Schlüsselbeinfraktur – Untersuchung, Röntgen und Einrichtung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5030. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schlüsselbeinfraktur – Untersuchung, Röntgen und Einrichtung“ sowie „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
