Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene

Orthopädie · Traumatologie und Nachsorge

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichTraumatologie und Nachsorge
GOÄ-Abrechnung für Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt Länge, Achse und Stabilität eines verletzten Knochens wieder her beziehungsweise entfernt Osteosynthesematerial bei eigenständiger medizinischer Indikation. Die Bildgebung umfasst röntgenaufnahme und Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei instabiler oder fehlgestellter Fraktur; eine spätere Materialentfernung erfordert Beschwerden, Komplikationsrisiko oder einen anderen konkreten Grund und ist nicht automatisch nötig. Erforderliche Kernleistungen: Röntgenaufnahme und Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 5030KernpositionRöntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
GOÄ-Nr. 2335KernpositionEinrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen
GOÄ-Nr. 212Bedingt / alternativSchienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) – auch als Notverband bei Frakturen. Schienenverband mit mindestens zwei großen Gelenken.
GOÄ-Nr. 231Bedingt / alternativZirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels. Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels.
GOÄ-Nr. 232Bedingt / alternativZirkulärer Gipsverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk). Zirkulärer Gipsverband mit mindestens zwei großen Gelenken.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 212

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: immobilisation
GOÄ 231

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: immobilisation
GOÄ 232

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: immobilisation

Kombinationsregeln und Alternativen

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.
Group: immobilisation
Choose: at_most_one

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ sowie „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5030: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030

GOÄ-Nr. 2335: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2335

Knochen, Seite und Frakturtyp

neurovaskulärer Status

Röntgenbefund

Einrichtung

Immobilisationsart

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


2.

Die für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Orthopädie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.