Welche GOÄ-Ziffern sind für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ in Betracht?
Für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 2335 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5031, GOÄ-Nr. 212 und GOÄ-Nr. 231 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ stehen Patellafraktur, Tibiafraktur, Fibulafraktur, Unterschenkelfraktur, Gips. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 5030 | Kernposition | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. 2335 | Kernposition | Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen |
| GOÄ-Nr. 212 | Bedingt / alternativ | Schienenverband mit mindestens zwei großen Gelenken. |
| GOÄ-Nr. 231 | Bedingt / alternativ | Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels. |
| GOÄ-Nr. 232 | Bedingt / alternativ | Zirkulärer Gipsverband mit mindestens zwei großen Gelenken. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
Kernposition der Kombination
Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
Bedingte oder alternative Position
Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
Kernposition der Kombination
Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen
Bedingte oder alternative Position
Schienenverband mit mindestens zwei großen Gelenken.
Bedingte oder alternative Position
Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels.
Bedingte oder alternative Position
Zirkulärer Gipsverband mit mindestens zwei großen Gelenken.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ sowie „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Patellafraktur, Tibiafraktur, Fibulafraktur, Unterschenkelfraktur
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5030: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030
GOÄ-Nr. 2335: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2335
Knochen, Seite und Frakturtyp
neurovaskulärer Status
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5030 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030); GOÄ-Nr. 2335 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2335). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Schlüsselbeinfraktur – Untersuchung, Röntgen und Einrichtung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 2335. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ sowie „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
