Welche GOÄ-Ziffern sind für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichTraumatologie und Nachsorge
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ in Betracht?

Für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 2335 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5031, GOÄ-Nr. 212 und GOÄ-Nr. 231 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ stehen Patellafraktur, Tibiafraktur, Fibulafraktur, Unterschenkelfraktur, Gips. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 5030KernpositionRöntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
GOÄ-Nr. 2335KernpositionEinrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen
GOÄ-Nr. 212Bedingt / alternativSchienenverband mit mindestens zwei großen Gelenken.
GOÄ-Nr. 231Bedingt / alternativZirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels.
GOÄ-Nr. 232Bedingt / alternativZirkulärer Gipsverband mit mindestens zwei großen Gelenken.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 5030

Kernposition der Kombination

Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen

GOÄ 5031

Bedingte oder alternative Position

Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030

GOÄ 2335

Kernposition der Kombination

Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen

GOÄ 212

Bedingte oder alternative Position

Schienenverband mit mindestens zwei großen Gelenken.

Abrechnungsalternative: immobilisation
GOÄ 231

Bedingte oder alternative Position

Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels.

Abrechnungsalternative: immobilisation
GOÄ 232

Bedingte oder alternative Position

Zirkulärer Gipsverband mit mindestens zwei großen Gelenken.

Abrechnungsalternative: immobilisation

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Knochen, Seite und Frakturtyp
neurovaskulärer Status
Röntgenbefund
Einrichtung
Immobilisationsart

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.
Group: immobilisation
Choose: at_most_one

Wie grenzt sich „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ sowie „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Patellafraktur, Tibiafraktur, Fibulafraktur, Unterschenkelfraktur

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5030: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030

GOÄ-Nr. 2335: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2335

Knochen, Seite und Frakturtyp

neurovaskulärer Status

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5030 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030); GOÄ-Nr. 2335 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2335). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Orthopädie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 2335 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5031, GOÄ-Nr. 212 und GOÄ-Nr. 231 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 2335. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ sowie „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.