Schlüsselbeinfraktur – Untersuchung, Röntgen und Einrichtung
Orthopädie · Traumatologie und Nachsorge

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Stellt Länge, Achse und Stabilität eines verletzten Knochens wieder her beziehungsweise entfernt Osteosynthesematerial bei eigenständiger medizinischer Indikation. Die Bildgebung umfasst röntgenaufnahme und Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins.
Wann ist sie anwendbar?
Bei instabiler oder fehlgestellter Fraktur; eine spätere Materialentfernung erfordert Beschwerden, Komplikationsrisiko oder einen anderen konkreten Grund und ist nicht automatisch nötig. Erforderliche Kernleistungen: Röntgenaufnahme und Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 5030 | Kernposition | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. 2324 | Kernposition | Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins |
| GOÄ-Nr. 200 | Bedingt / alternativ | Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher. Eigenständiger zusätzlicher Verband, soweit nicht Leistungsbestandteil und tatsächlich angelegt. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“ sowie „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5030: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030
GOÄ-Nr. 2324: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2324
Seite und Frakturtyp
neurovaskulärer Status
Röntgenbefund
Einrichtung und Ergebnis
gegebenenfalls Verband
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Schlüsselbeinfraktur – Untersuchung, Röntgen und Einrichtung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
