Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ in Betracht?
Für „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 2214 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 5031 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ stehen Ellenbogenluxation, Ellenbogen, Reposition, Trauma. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 800 | Bedingt / alternativ | Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes |
| GOÄ-Nr. 5030 | Kernposition | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. 2214 | Kernposition | Einrenkung der Luxation eines Ellenbogen- oder Kniegelenks |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
Bedingte oder alternative Position
Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
Kernposition der Kombination
Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
Bedingte oder alternative Position
Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
Kernposition der Kombination
Einrenkung der Luxation eines Ellenbogen- oder Kniegelenks
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ sowie „Luxation eines Schlüsselbeingelenks – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Ellenbogenluxation, Ellenbogen, Reposition, Trauma
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5030: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030
GOÄ-Nr. 2214: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2214
Unfallmechanismus und Seite
neurovaskulärer Status vor/nach Reposition
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5030 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030); GOÄ-Nr. 2214 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2214). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 2214. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ sowie „Luxation eines Schlüsselbeingelenks – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
