Luxation eines Schlüsselbeingelenks – Untersuchung, Bildgebung und Reposition

Orthopädie · Schulter und Ellenbogen

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichSchulter und Ellenbogen
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 5031
GOÄ-Abrechnung für Luxation eines Schlüsselbeingelenks – Untersuchung, Bildgebung und Reposition

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt ein luxiertes beziehungsweise subluxiertes Gelenk zeitnah anatomisch ein und kontrolliert Knochen, Bandstabilität sowie neurovaskuläre Funktion vor und nach der Reposition. Die Bildgebung umfasst einrenkung der Luxation eines Schlüsselbeingelenks oder einer Kniescheibe und Röntgenaufnahme.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch und gegebenenfalls bildgebend bestätigter Luxation; Analgesie, Repositionstechnik, Kontrollbild und Prüfung von Durchblutung, Motorik und Sensibilität sind situationsgerecht erforderlich. Erforderliche Kernleistungen: Einrenkung der Luxation eines Schlüsselbeingelenks oder einer Kniescheibe und Röntgenaufnahme; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 800Bedingt / alternativEingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
GOÄ-Nr. 5030KernpositionRöntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
GOÄ-Nr. 2221KernpositionEinrenkung der Luxation eines Schlüsselbeingelenks oder einer Kniescheibe

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Verbände sind Bestandteil der Einrenkungsleistung.

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ sowie „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5030: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030

GOÄ-Nr. 2221: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2221

betroffenes Schlüsselbeingelenk und Seite

neurovaskulärer Status

Röntgenbefund

Reposition und Ergebnis

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


2.

Die für „Luxation eines Schlüsselbeingelenks – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.