Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichSchulter und Ellenbogen
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 5031
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ in Betracht?

Für „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 2217 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 5031 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ stehen Schulterluxation, ausgekugelte Schulter, Reposition, Trauma. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 800Bedingt / alternativEigenständige eingehende neurologische Untersuchung.
GOÄ-Nr. 5030KernpositionRöntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
GOÄ-Nr. 2217KernpositionEinrenkung der Luxation eines Schultergelenks

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 800

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige eingehende neurologische Untersuchung.

GOÄ 5030

Kernposition der Kombination

Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen

GOÄ 5031

Bedingte oder alternative Position

Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030

GOÄ 2217

Kernposition der Kombination

Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“?

Hinweise zur Kombination

Verbände sind Bestandteil der Einrenkungsleistung.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Traumamechanismus und Seite
neurovaskulärer Status vor/nach Reposition
Röntgenbefund
Repositionsmethode und Ergebnis

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Wie grenzt sich „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ sowie „Luxation eines Schlüsselbeingelenks – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Schulterluxation, ausgekugelte Schulter, Reposition, Trauma

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5030: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030

GOÄ-Nr. 2217: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2217

Traumamechanismus und Seite

neurovaskulärer Status vor/nach Reposition

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5030 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030); GOÄ-Nr. 2217 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2217). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 2217 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 5031 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 2217. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ sowie „Luxation eines Schlüsselbeingelenks – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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