Welche GOÄ-Ziffern sind für „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichSchulter und Ellenbogen
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“ in Betracht?

Für „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 303 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5030, GOÄ-Nr. 5031 und GOÄ-Nr. 204 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“ stehen Olekranonbursitis, Schleimbeutel, Ellenbogen, Punktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 5030Bedingt / alternativRöntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
GOÄ-Nr. 303KernpositionPunktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Kompressions-/Stützverband tatsächlich angelegt.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme bei entzündlicher/septischer Differentialdiagnostik tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativCRP tatsächlich bestimmt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 5030

Bedingte oder alternative Position

Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen

GOÄ 5031

Bedingte oder alternative Position

Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030

GOÄ 303

Kernposition der Kombination

Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile

GOÄ 204

Bedingte oder alternative Position

Zirkulärer Kompressions-/Stützverband tatsächlich angelegt.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme bei entzündlicher/septischer Differentialdiagnostik tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 3524

Bedingte oder alternative Position

CRP tatsächlich bestimmt.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“?

Hinweise zur Kombination

Eine über denselben Zugang erfolgte Instillation ist Bestandteil der Punktion.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite, Entzündungszeichen und Größe
Sonographie-/Röntgenbefund
Punktatmenge und -beschaffenheit
Verband
bei Entzündungsverdacht Blutentnahme und CRP-Ergebnis

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Wie grenzt sich „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ sowie „Epikondylopathie – umfassende Diagnostik mit Infiltration oder Stoßwellentherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Olekranonbursitis, Schleimbeutel, Ellenbogen, Punktion

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

GOÄ-Nr. 303: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 303

Seite, Entzündungszeichen und Größe

Sonographie-/Röntgenbefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 303 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 303). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 303 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5030, GOÄ-Nr. 5031 und GOÄ-Nr. 204 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 303. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Olekranonbursitis – Untersuchung, Sonographie und Bursa-Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ sowie „Epikondylopathie – umfassende Diagnostik mit Infiltration oder Stoßwellentherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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