Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von …
Orthopädie · Traumatologie und Nachsorge

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt Frakturlage, Stabilität und Heilungsverlauf bildgebend und liefert die Grundlage für Immobilisation, Belastungsfreigabe oder operative Planung. Die Verlaufskontrolle umfasst kleiner Schienenverband und Schienenverband mit mindestens 2 großen Gelenken.
Wann ist sie anwendbar?
Bei vermuteter beziehungsweise gesicherter Fraktur oder kontrollbedürftigem Heilungsverlauf; Region, notwendige Ebenen und weiterführende CT richten sich nach Befund und konkreter Konsequenz. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Kleiner Schienenverband und Schienenverband mit mindestens 2 großen Gelenken.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 5030 | Bedingt / alternativ | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen. Kontrollröntgen eines großen Gelenks/langen Knochens in zwei Ebenen. |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. 211 | Bedingt / alternativ | Kleiner Schienenverband – bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene. Wiederanlage derselben kleinen Schiene. |
| GOÄ-Nr. 213 | Bedingt / alternativ | Schienenverband mit mindestens 2 großen Gelenken (Schulter, Ellenbogen, Hand, Knie, Fuß). Wiederanlegung/Veränderung der Schiene möglich. Wiederanlage derselben Schiene mit mindestens zwei großen Gelenken. |
| GOÄ-Nr. 229 | Bedingt / alternativ | Gipsschienenverband – bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene. Wiederanlage derselben Gipsschiene. |
| GOÄ-Nr. 238 | Bedingt / alternativ | Gipsschienenverband mit Einschluß ≥2 großer Gelenke (Schulter, Ellenbogen, Hand, Knie, Fuß). Wiederanlegung/Veränderung der Schiene möglich. Wiederanlage einer Gipsschiene mit mindestens zwei großen Gelenken. |
| GOÄ-Nr. 246 | Bedingt / alternativ | Abnahme des zirkulären Gipsverbands. Abnahme eines zirkulären Gipsverbands. |
| GOÄ-Nr. 247 | Bedingt / alternativ | Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband. Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Gehbügel oder Abrollsohle an nicht am selben Tag angelegtem Gips. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ sowie „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
Frakturregion und Heilungsverlauf
neurovaskulärer Status
Röntgenbefund
Art und Grund der Verbandsmaßnahme
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
