Welche GOÄ-Ziffern sind für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ in Betracht?
Für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5030, GOÄ-Nr. 5031 und GOÄ-Nr. 211 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ stehen Frakturnachsorge, Gipskontrolle, Schienenwechsel, Gipsabnahme, Kontrollröntgen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 5030 | Bedingt / alternativ | Kontrollröntgen eines großen Gelenks/langen Knochens in zwei Ebenen. |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. 211 | Bedingt / alternativ | Wiederanlage derselben kleinen Schiene. |
| GOÄ-Nr. 213 | Bedingt / alternativ | Wiederanlage derselben Schiene mit mindestens zwei großen Gelenken. |
| GOÄ-Nr. 229 | Bedingt / alternativ | Wiederanlage derselben Gipsschiene. |
| GOÄ-Nr. 238 | Bedingt / alternativ | Wiederanlage einer Gipsschiene mit mindestens zwei großen Gelenken. |
| GOÄ-Nr. 246 | Bedingt / alternativ | Abnahme eines zirkulären Gipsverbands. |
| GOÄ-Nr. 247 | Bedingt / alternativ | Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Gehbügel oder Abrollsohle an nicht am selben Tag angelegtem Gips. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
Bedingte oder alternative Position
Kontrollröntgen eines großen Gelenks/langen Knochens in zwei Ebenen.
Bedingte oder alternative Position
Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
Bedingte oder alternative Position
Wiederanlage derselben kleinen Schiene.
Bedingte oder alternative Position
Wiederanlage derselben Schiene mit mindestens zwei großen Gelenken.
Bedingte oder alternative Position
Wiederanlage derselben Gipsschiene.
Bedingte oder alternative Position
Wiederanlage einer Gipsschiene mit mindestens zwei großen Gelenken.
Bedingte oder alternative Position
Abnahme eines zirkulären Gipsverbands.
Bedingte oder alternative Position
Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Gehbügel oder Abrollsohle an nicht am selben Tag angelegtem Gips.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ sowie „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Frakturnachsorge, Gipskontrolle, Schienenwechsel, Gipsabnahme
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
Frakturregion und Heilungsverlauf
neurovaskulärer Status
Röntgenbefund
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Schlüsselbeinfraktur – Untersuchung, Röntgen und Einrichtung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ sowie „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
