Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von …

Orthopädie · Traumatologie und Nachsorge

AbrechnungsfallFrakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene
FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichTraumatologie und Nachsorge
KernpositionenGOÄ-Nr. 1
GOÄ-Abrechnung für Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt Frakturlage, Stabilität und Heilungsverlauf bildgebend und liefert die Grundlage für Immobilisation, Belastungsfreigabe oder operative Planung. Die Verlaufskontrolle umfasst kleiner Schienenverband und Schienenverband mit mindestens 2 großen Gelenken.

Wann ist sie anwendbar?

Bei vermuteter beziehungsweise gesicherter Fraktur oder kontrollbedürftigem Heilungsverlauf; Region, notwendige Ebenen und weiterführende CT richten sich nach Befund und konkreter Konsequenz. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Kleiner Schienenverband und Schienenverband mit mindestens 2 großen Gelenken.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 5030Bedingt / alternativRöntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen. Kontrollröntgen eines großen Gelenks/langen Knochens in zwei Ebenen.
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
GOÄ-Nr. 211Bedingt / alternativKleiner Schienenverband – bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene. Wiederanlage derselben kleinen Schiene.
GOÄ-Nr. 213Bedingt / alternativSchienenverband mit mindestens 2 großen Gelenken (Schulter, Ellenbogen, Hand, Knie, Fuß). Wiederanlegung/Veränderung der Schiene möglich. Wiederanlage derselben Schiene mit mindestens zwei großen Gelenken.
GOÄ-Nr. 229Bedingt / alternativGipsschienenverband – bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene. Wiederanlage derselben Gipsschiene.
GOÄ-Nr. 238Bedingt / alternativGipsschienenverband mit Einschluß ≥2 großer Gelenke (Schulter, Ellenbogen, Hand, Knie, Fuß). Wiederanlegung/Veränderung der Schiene möglich. Wiederanlage einer Gipsschiene mit mindestens zwei großen Gelenken.
GOÄ-Nr. 246Bedingt / alternativAbnahme des zirkulären Gipsverbands. Abnahme eines zirkulären Gipsverbands.
GOÄ-Nr. 247Bedingt / alternativFensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband. Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Gehbügel oder Abrollsohle an nicht am selben Tag angelegtem Gips.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 211

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: verband
GOÄ 213

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: verband
GOÄ 229

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: verband
GOÄ 238

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: verband
GOÄ 246

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: verband
GOÄ 247

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: verband

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nur die tatsächlich durchgeführte Verbandsmaßnahme auswählen.

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.
Group: verband
Choose: at_most_one

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ sowie „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

Frakturregion und Heilungsverlauf

neurovaskulärer Status

Röntgenbefund

Art und Grund der Verbandsmaßnahme

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


2.

Die für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.