Welche GOÄ-Ziffern sind für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichTraumatologie und Nachsorge
KernpositionenGOÄ-Nr. 1
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ in Betracht?

Für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5030, GOÄ-Nr. 5031 und GOÄ-Nr. 211 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ stehen Frakturnachsorge, Gipskontrolle, Schienenwechsel, Gipsabnahme, Kontrollröntgen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 5030Bedingt / alternativKontrollröntgen eines großen Gelenks/langen Knochens in zwei Ebenen.
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
GOÄ-Nr. 211Bedingt / alternativWiederanlage derselben kleinen Schiene.
GOÄ-Nr. 213Bedingt / alternativWiederanlage derselben Schiene mit mindestens zwei großen Gelenken.
GOÄ-Nr. 229Bedingt / alternativWiederanlage derselben Gipsschiene.
GOÄ-Nr. 238Bedingt / alternativWiederanlage einer Gipsschiene mit mindestens zwei großen Gelenken.
GOÄ-Nr. 246Bedingt / alternativAbnahme eines zirkulären Gipsverbands.
GOÄ-Nr. 247Bedingt / alternativFensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Gehbügel oder Abrollsohle an nicht am selben Tag angelegtem Gips.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 5030

Bedingte oder alternative Position

Kontrollröntgen eines großen Gelenks/langen Knochens in zwei Ebenen.

GOÄ 5031

Bedingte oder alternative Position

Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030

GOÄ 211

Bedingte oder alternative Position

Wiederanlage derselben kleinen Schiene.

Abrechnungsalternative: verband
GOÄ 213

Bedingte oder alternative Position

Wiederanlage derselben Schiene mit mindestens zwei großen Gelenken.

Abrechnungsalternative: verband
GOÄ 229

Bedingte oder alternative Position

Wiederanlage derselben Gipsschiene.

Abrechnungsalternative: verband
GOÄ 238

Bedingte oder alternative Position

Wiederanlage einer Gipsschiene mit mindestens zwei großen Gelenken.

Abrechnungsalternative: verband
GOÄ 246

Bedingte oder alternative Position

Abnahme eines zirkulären Gipsverbands.

Abrechnungsalternative: verband
GOÄ 247

Bedingte oder alternative Position

Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Gehbügel oder Abrollsohle an nicht am selben Tag angelegtem Gips.

Abrechnungsalternative: verband

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“?

Hinweise zur Kombination

Nur die tatsächlich durchgeführte Verbandsmaßnahme auswählen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Frakturregion und Heilungsverlauf
neurovaskulärer Status
Röntgenbefund
Art und Grund der Verbandsmaßnahme

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.
Group: verband
Choose: at_most_one

Wie grenzt sich „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ sowie „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Frakturnachsorge, Gipskontrolle, Schienenwechsel, Gipsabnahme

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

Frakturregion und Heilungsverlauf

neurovaskulärer Status

Röntgenbefund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Orthopädie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5030, GOÄ-Nr. 5031 und GOÄ-Nr. 211 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Frakturnachsorge – Kontrollröntgen und Änderung, Wiederanlage oder Abnahme von Gips/Schiene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Patella- oder Unterschenkelfraktur – Röntgen, Einrichtung und Gips/Schiene“ sowie „Oberarm- oder Unterarmfraktur – Röntgen, Einrichtung, Anästhesie und Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.