Welche GOÄ-Ziffern sind für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ in Betracht?
Für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 2006, GOÄ-Nr. 2007, GOÄ-Nr. 200 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ stehen Wundnachsorge, Fadenzug, Klammerentfernung, infizierte Wunde, Wundheilungsstörung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 2006 | Bedingt / alternativ | Nicht primär heilende, entzündete oder eiternde Wunde behandelt. |
| GOÄ-Nr. 2007 | Bedingt / alternativ | Fäden oder Klammern entfernt. |
| GOÄ-Nr. 200 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger zusätzlich erforderlicher Verband. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Nicht primär heilende, entzündete oder eiternde Wunde behandelt.
Bedingte oder alternative Position
Fäden oder Klammern entfernt.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger zusätzlich erforderlicher Verband.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Bericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ sowie „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Wundnachsorge, Fadenzug, Klammerentfernung, infizierte Wunde
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5
Wundlokalisation und Zustand
Art und Umfang der Maßnahme
gegebenenfalls Zahl der Fäden/Klammern
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 2006 gilt zusätzlich: Nicht primär heilende, entzündete oder eiternde Wunde behandelt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 2006 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht primär heilende, entzündete oder eiternde Wunde behandelt.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Osteopathisch-chirotherapeutische Behandlung mehrerer anatomischer Bereiche
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Dieser Artikel behandelt gezielt „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ sowie „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
