Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung

Orthopädie · Wundversorgung und Dokumente

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichWundversorgung und Dokumente
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Kontrolliert eine heilende Operations- oder Verletzungswunde, erkennt Dehiszenz beziehungsweise Infektion und entfernt Fäden oder Klammern erst bei ausreichender Wundstabilität. Die Verlaufskontrolle umfasst behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung.

Wann ist sie anwendbar?

Nach vorausgegangener Wundversorgung zum befundgerechten Kontroll- beziehungsweise Entfernungszeitpunkt; Wundschluss, Rötung, Sekretion, Schmerz und tatsächlich durchgeführte Verband- oder Fadenmaßnahme sind festzuhalten. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativBehandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde. Nicht primär heilende, entzündete oder eiternde Wunde behandelt.
GOÄ-Nr. 2007Bedingt / alternativEntfernung von Fäden oder Klammern. Fäden oder Klammern entfernt.
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativVerband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher. Eigenständiger zusätzlich erforderlicher Verband.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: wundnachsorge
GOÄ 2007

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: wundnachsorge

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 200 nur, wenn ein eigenständiger, nicht bereits enthaltener Verband vorliegt.

Auswahlregeln

Group: wundnachsorge
Choose: exactly_one

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ sowie „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5

Wundlokalisation und Zustand

Art und Umfang der Maßnahme

gegebenenfalls Zahl der Fäden/Klammern

Verband

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 2006 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht primär heilende, entzündete oder eiternde Wunde behandelt.


2.

Die für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.