Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung
Orthopädie · Wundversorgung und Dokumente

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Kontrolliert eine heilende Operations- oder Verletzungswunde, erkennt Dehiszenz beziehungsweise Infektion und entfernt Fäden oder Klammern erst bei ausreichender Wundstabilität. Die Verlaufskontrolle umfasst behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung.
Wann ist sie anwendbar?
Nach vorausgegangener Wundversorgung zum befundgerechten Kontroll- beziehungsweise Entfernungszeitpunkt; Wundschluss, Rötung, Sekretion, Schmerz und tatsächlich durchgeführte Verband- oder Fadenmaßnahme sind festzuhalten. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 2006 | Bedingt / alternativ | Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde. Nicht primär heilende, entzündete oder eiternde Wunde behandelt. |
| GOÄ-Nr. 2007 | Bedingt / alternativ | Entfernung von Fäden oder Klammern. Fäden oder Klammern entfernt. |
| GOÄ-Nr. 200 | Bedingt / alternativ | Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher. Eigenständiger zusätzlich erforderlicher Verband. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ sowie „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5
Wundlokalisation und Zustand
Art und Umfang der Maßnahme
gegebenenfalls Zahl der Fäden/Klammern
Verband
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 2006 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht primär heilende, entzündete oder eiternde Wunde behandelt.
2.
Die für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
