Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht

Orthopädie · Hüfte und Knie

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichHüfte und Knie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. K1 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt Hüftreifung und Bewegungsasymmetrie im frühen Kindesalter und ermöglicht bei Dysplasie beziehungsweise Fehlhaltung eine rechtzeitige funktionelle Behandlung. Die ärztliche Bewertung umfasst ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr.

Wann ist sie anwendbar?

Im vorgesehenen Screeningalter oder bei Risiko, Instabilität, Asymmetrie beziehungsweise Bewegungseinschränkung; standardisierte Lagerung und nachvollziehbare sonographische Klassifikation sind nötig. Erforderliche Kernleistung: Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. K1Bedingt / alternativZuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr. Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr.
GOÄ-Nr. 413KernpositionUltraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Akute Knieverletzung – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ sowie „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5

GOÄ-Nr. 413: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 413

Alter und Indikation

klinischer Befund

Seite, Methode, Winkel/Messwerte und Typisierung

Therapie-/Kontrollplan

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. K1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.