Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht
Orthopädie · Hüfte und Knie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt Hüftreifung und Bewegungsasymmetrie im frühen Kindesalter und ermöglicht bei Dysplasie beziehungsweise Fehlhaltung eine rechtzeitige funktionelle Behandlung. Die ärztliche Bewertung umfasst ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr.
Wann ist sie anwendbar?
Im vorgesehenen Screeningalter oder bei Risiko, Instabilität, Asymmetrie beziehungsweise Bewegungseinschränkung; standardisierte Lagerung und nachvollziehbare sonographische Klassifikation sind nötig. Erforderliche Kernleistung: Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. K1 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr. Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr. |
| GOÄ-Nr. 413 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Akute Knieverletzung – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ sowie „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Nr. 413: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 413
Alter und Indikation
klinischer Befund
Seite, Methode, Winkel/Messwerte und Typisierung
Therapie-/Kontrollplan
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. K1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
