Welche GOÄ-Ziffern sind für „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“ in Betracht?
Für „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 413 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. K1 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“ stehen Säuglingshüfte, Hüftdysplasie, Graf, Hüftsonographie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. K1 | Bedingt / alternativ | Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr. |
| GOÄ-Nr. 413 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr.
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Bericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Knieverletzung – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ sowie „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Säuglingshüfte, Hüftdysplasie, Graf, Hüftsonographie
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Nr. 413: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 413
Alter und Indikation
klinischer Befund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5); GOÄ-Nr. 413 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 413). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. K1 gilt zusätzlich: Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. K1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute Knieverletzung – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Traumatische Hüftluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Orthopädie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 413 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. K1 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 413. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Säuglingshüfte – klinische Untersuchung, Sonographie und Befundbericht“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Knieverletzung – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ sowie „Hüftgelenkerguss – Sonographie, Becken-/Hüftbildgebung und Punktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
