Welche GOÄ-Ziffern sind für „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichEntzündliche Dermatosen und Phototherapie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ in Betracht?

Für „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 209, GOÄ-Nr. 200, GOÄ-Nr. 560, GOÄ-Nr. 567 und GOÄ-Nr. 562 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ stehen Neurodermitis, atopische Dermatitis, Ekzem, Juckreiz, Phototherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 209Bedingt / alternativGroßflächiges Auftragen eines Externums.
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativOkklusions-/Salbenverband als eigenständige Leistung.
GOÄ-Nr. 560Bedingt / alternativAllgemeine Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung.
GOÄ-Nr. 567Bedingt / alternativPhototherapie mit selektivem UV-Spektrum.
GOÄ-Nr. 562Bedingt / alternativUV-Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 209

Bedingte oder alternative Position

Großflächiges Auftragen eines Externums.

GOÄ 200

Bedingte oder alternative Position

Okklusions-/Salbenverband als eigenständige Leistung.

GOÄ 560

Bedingte oder alternative Position

Allgemeine Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung.

Abrechnungsalternative: phototherapy_mode
GOÄ 567

Bedingte oder alternative Position

Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum.

Abrechnungsalternative: phototherapy_mode
GOÄ 562

Bedingte oder alternative Position

UV-Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke.

Abrechnungsalternative: phototherapy_mode

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 560, 561 und 562 sind untereinander sowie neben Nr. 538 ausgeschlossen; nur das tatsächlich verwendete Verfahren wählen.
Klinische Scores und Verlaufsbögen dokumentieren, aber nicht automatisch als Nr. 857 abrechnen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Ausdehnung, Morphologie und Schweregrad
Externum und behandelte Fläche
Verband
Phototherapieart und Dosis
psychotherapeutischer Inhalt

Wie grenzt sich „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Atopische Dermatitis unter systemischer Therapie mit Hautstatus, Labor- und Allergiekontrolle“ sowie „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Neurodermitis, atopische Dermatitis, Ekzem, Juckreiz

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

Ausdehnung, Morphologie und Schweregrad

Externum und behandelte Fläche

Verband

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 209 gilt zusätzlich: Großflächiges Auftragen eines Externums.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 209 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Großflächiges Auftragen eines Externums.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 209, GOÄ-Nr. 200, GOÄ-Nr. 560, GOÄ-Nr. 567 und GOÄ-Nr. 562 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Atopische Dermatitis unter systemischer Therapie mit Hautstatus, Labor- und Allergiekontrolle“ sowie „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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