Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver …
Dermatologie · Entzündliche Dermatosen und Phototherapie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Dämpft entzündliche oder proliferative Hautprozesse durch dosierte UV-Exposition, bei PUVA nach Photosensibilisierung, und ermöglicht eine flächenbezogene Therapiekontrolle. Die Behandlung umfasst phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei geeigneter, ausreichend ausgedehnter oder therapieresistenter Dermatose nach Prüfung von Hauttyp, Begleitmedikation, kumulativer UV-Dosis und individuellen Hautkrebsrisiken. Erforderliche Kernleistung: Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 761 | Bedingt / alternativ | UV-Erythemschwellenwertbestimmung – einschließlich Nachschau. UV-Erythemschwellenwertbestimmung. |
| GOÄ-Nr. 567 | Kernposition | Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung. Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum. |
| GOÄ-Nr. 209 | Bedingt / alternativ | Großflächiges Auftragen von Externa (Salben, Cremes etc.) zur Hautbehandlung, mindestens eine Körperregion pro Sitzung. Großflächige topische Begleitbehandlung. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ sowie „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 567: Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum.
Ausdehnung und Lokalisation
Hauttyp/Schwellenwert
Bestrahlungsdosis und Verlauf
klinische Verlaufsdokumentation; einfache Fotos sind nicht gesondert berechnungsfähig
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
