Welche GOÄ-Ziffern sind für „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichEntzündliche Dermatosen und Phototherapie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 567
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“ in Betracht?

Für „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 567 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 761, GOÄ-Nr. 209 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“ stehen Vitiligo, Weißfleckenkrankheit, UVB, Phototherapie, Verlauf. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 761Bedingt / alternativUV-Erythemschwellenwertbestimmung.
GOÄ-Nr. 567KernpositionPhototherapie mit selektivem UV-Spektrum.
GOÄ-Nr. 209Bedingt / alternativGroßflächige topische Begleitbehandlung.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 761

Bedingte oder alternative Position

UV-Erythemschwellenwertbestimmung.

GOÄ 567

Kernposition der Kombination

Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum.

GOÄ 209

Bedingte oder alternative Position

Großflächige topische Begleitbehandlung.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 761 ist ausschließlich die UV-Erythemschwellenwertbestimmung einschließlich Nachschau, nicht die Phototherapie selbst.
Eine bloße fotografische Verlaufsdokumentation ist keine selbständige GOÄ-Leistung.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Ausdehnung und Lokalisation
Hauttyp/Schwellenwert
Bestrahlungsdosis und Verlauf
klinische Verlaufsdokumentation; einfache Fotos sind nicht gesondert berechnungsfähig

Wie grenzt sich „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ sowie „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Vitiligo, Weißfleckenkrankheit, UVB, Phototherapie

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 567: Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum.

Ausdehnung und Lokalisation

Hauttyp/Schwellenwert

Bestrahlungsdosis und Verlauf

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 567 (Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 567 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 761, GOÄ-Nr. 209 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 567. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ sowie „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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