Welche GOÄ-Ziffern sind für „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichEntzündliche Dermatosen und Phototherapie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 380
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“ in Betracht?

Für „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 380 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 381, GOÄ-Nr. 382 und GOÄ-Nr. 569 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“ stehen Kontaktekzem, Kontaktallergie, Epikutantest, Patchtest, Photopatch. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 380Kernposition1. bis 30. Epikutantest je Behandlungsfall.
GOÄ-Nr. 381Bedingt / alternativ31. bis 50. Epikutantest.
GOÄ-Nr. 382Bedingt / alternativ51. bis 100. Epikutantest.
GOÄ-Nr. 569Bedingt / alternativBelichteter Läppchentest, bis zu drei Tests je Sitzung.
GOÄ-Nr. 209Bedingt / alternativGroßflächiges Auftragen eines Externums.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Allergiebericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 380

Kernposition der Kombination

1. bis 30. Epikutantest je Behandlungsfall.

Wiederholung:
Max: 30
GOÄ 381

Bedingte oder alternative Position

31. bis 50. Epikutantest.

Wiederholung:
Max: 20
Erfordert Position: 380
GOÄ 382

Bedingte oder alternative Position

51. bis 100. Epikutantest.

Wiederholung:
Max: 50
Erfordert Position: 381
GOÄ 569

Bedingte oder alternative Position

Belichteter Läppchentest, bis zu drei Tests je Sitzung.

Wiederholung:
Max: 3
GOÄ 209

Bedingte oder alternative Position

Großflächiges Auftragen eines Externums.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Allergiebericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“?

Hinweise zur Kombination

Mehr als 100 Epikutantests je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.
Kosten der Testmittel sind mit Nr. 380–382 abgegolten.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Verdachtsallergene und Exposition
Anzahl und Bezeichnung der Tests
Ablesezeitpunkte und Reaktionen
bei Photopatch Belichtung
Konsequenzen/Karenzberatung

Wie grenzt sich „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ sowie „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kontaktekzem, Kontaktallergie, Epikutantest, Patchtest

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 380: 1. bis 30. Epikutantest je Behandlungsfall.

Verdachtsallergene und Exposition

Anzahl und Bezeichnung der Tests

Ablesezeitpunkte und Reaktionen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 380 (1. bis 30. Epikutantest je Behandlungsfall). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 380 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 381, GOÄ-Nr. 382 und GOÄ-Nr. 569 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 380. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Allergisches Kontaktekzem mit Epikutantestserie und gegebenenfalls Photopatch-Test“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ sowie „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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