Welche GOÄ-Ziffern sind für „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichEntzündliche Dermatosen und Phototherapie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ in Betracht?

Für „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 560, GOÄ-Nr. 567, GOÄ-Nr. 565 und GOÄ-Nr. 209 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ stehen Psoriasis, Schuppenflechte, Systemtherapie, Biologika, Phototherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme für medizinisch indizierte Therapieüberwachung.
GOÄ-Nr. 560Bedingt / alternativAllgemeine Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung.
GOÄ-Nr. 567Bedingt / alternativPhototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung.
GOÄ-Nr. 565Bedingt / alternativPhotochemotherapie (z. B. PUVA), je Sitzung.
GOÄ-Nr. 209Bedingt / alternativGroßflächiges Auftragen eines Externums/Photosensibilisators.
GOÄ-Nr. 15Bedingt / alternativKoordination flankierender Maßnahmen bei kontinuierlicher Betreuung eines chronisch Kranken, einmal je Kalenderjahr.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativDifferentialblutbild zusätzlich zu Nr. 3550 tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativKreatinin tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3592Bedingt / alternativGamma-GT tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3594Bedingt / alternativGOT/AST tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3595Bedingt / alternativGPT/ALT tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3741Bedingt / alternativCRP bei entsprechender medizinischer Fragestellung tatsächlich bestimmt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme für medizinisch indizierte Therapieüberwachung.

GOÄ 560

Bedingte oder alternative Position

Allgemeine Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung.

Abrechnungsalternative: phototherapy_mode
GOÄ 567

Bedingte oder alternative Position

Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung.

Abrechnungsalternative: phototherapy_mode
GOÄ 565

Bedingte oder alternative Position

Photochemotherapie (z. B. PUVA), je Sitzung.

Abrechnungsalternative: phototherapy_mode
GOÄ 209

Bedingte oder alternative Position

Großflächiges Auftragen eines Externums/Photosensibilisators.

GOÄ 15

Bedingte oder alternative Position

Koordination flankierender Maßnahmen bei kontinuierlicher Betreuung eines chronisch Kranken, einmal je Kalenderjahr.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Blutbild tatsächlich bestimmt.

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Differentialblutbild zusätzlich zu Nr. 3550 tatsächlich bestimmt.

Erfordert Position: 3550
GOÄ 3585

Bedingte oder alternative Position

Kreatinin tatsächlich bestimmt.

GOÄ 3592

Bedingte oder alternative Position

Gamma-GT tatsächlich bestimmt.

GOÄ 3594

Bedingte oder alternative Position

GOT/AST tatsächlich bestimmt.

GOÄ 3595

Bedingte oder alternative Position

GPT/ALT tatsächlich bestimmt.

GOÄ 3741

Bedingte oder alternative Position

CRP bei entsprechender medizinischer Fragestellung tatsächlich bestimmt.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 15 setzt echte kontinuierliche Betreuung und dokumentierte Koordinationsleistungen voraus.
Klinische Scores und Verlaufsbögen dokumentieren, aber nicht automatisch als Nr. 857 abrechnen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Ausdehnung und Schweregrad
Therapie und Monitoringplan
Phototherapiedosis/PUVA
koordinierte Maßnahmen
bei Systemtherapie Blutbild, Nieren-, Leber- und gegebenenfalls Entzündungswerte

Wie grenzt sich „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Atopische Dermatitis unter systemischer Therapie mit Hautstatus, Labor- und Allergiekontrolle“ sowie „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Psoriasis, Schuppenflechte, Systemtherapie, Biologika

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

Ausdehnung und Schweregrad

Therapie und Monitoringplan

Phototherapiedosis/PUVA

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Venöse Blutentnahme für medizinisch indizierte Therapieüberwachung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Venöse Blutentnahme für medizinisch indizierte Therapieüberwachung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 560, GOÄ-Nr. 567, GOÄ-Nr. 565 und GOÄ-Nr. 209 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Atopische Dermatitis unter systemischer Therapie mit Hautstatus, Labor- und Allergiekontrolle“ sowie „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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