Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie

Dermatologie · Entzündliche Dermatosen und Phototherapie

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichEntzündliche Dermatosen und Phototherapie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bewertet Hautaktivität, Gelenkbeteiligung und therapiebedingte Risiken, damit Schweregrad und systemischer Behandlungsbedarf angemessen eingeordnet werden. Die Verlaufskontrolle umfasst behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung und Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei ausgedehnter, funktionell belastender oder therapieresistenter Psoriasis, möglicher Arthritis oder kontrollpflichtiger Systemtherapie. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Venöse Blutentnahme für medizinisch indizierte Therapieüberwachung.
GOÄ-Nr. 560Bedingt / alternativBehandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung. Allgemeine Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung.
GOÄ-Nr. 567Bedingt / alternativPhototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung. Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung.
GOÄ-Nr. 565Bedingt / alternativPhotochemotherapie, je Sitzung. Photochemotherapie (z. B. PUVA), je Sitzung.
GOÄ-Nr. 209Bedingt / alternativGroßflächiges Auftragen von Externa (Salben, Cremes etc.) zur Hautbehandlung, mindestens eine Körperregion pro Sitzung. Großflächiges Auftragen eines Externums/Photosensibilisators.
GOÄ-Nr. 15Bedingt / alternativEinleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken. Koordination flankierender Maßnahmen bei kontinuierlicher Betreuung eines chronisch Kranken, einmal je Kalenderjahr.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Bericht.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile. Blutbild tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativElektronischzytometrische/zytochemisch-zytometrische Leukozyten-Differenzierung, zusätzlich zu Nr. 3550. Differentialblutbild zusätzlich zu Nr. 3550 tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativKreatinin. Kreatinin tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3592Bedingt / alternativGamma-Glutamyltranspeptidase (GammaGlutamyltransferase, Gamma-GT). Gamma-GT tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3594Bedingt / alternativGlutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST). GOT/AST tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3595Bedingt / alternativGlutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT). GPT/ALT tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3741Bedingt / alternativC-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. CRP bei entsprechender medizinischer Fragestellung tatsächlich bestimmt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 560

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: phototherapy_mode
GOÄ 567

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: phototherapy_mode
GOÄ 565

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: phototherapy_mode
GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Erfordert Position: 3550

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 15 setzt echte kontinuierliche Betreuung und dokumentierte Koordinationsleistungen voraus.
Klinische Scores und Verlaufsbögen dokumentieren, aber nicht automatisch als Nr. 857 abrechnen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Atopische Dermatitis unter systemischer Therapie mit Hautstatus, Labor- und Allergiekontrolle“ sowie „Vitiligo mit vollständiger Hautuntersuchung, UV-Schwellenwertbestimmung und selektiver Phototherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

Ausdehnung und Schweregrad

Therapie und Monitoringplan

Phototherapiedosis/PUVA

koordinierte Maßnahmen

bei Systemtherapie Blutbild, Nieren-, Leber- und gegebenenfalls Entzündungswerte

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Venöse Blutentnahme für medizinisch indizierte Therapieüberwachung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.