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GOÄ-Ziffer: 560
Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
Einfachsatz
× 1
1.81 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
3.25 €
Höchstsatz
× 2.5
4.52 €
Wichtig:
Werden mehrere Kranke gleichzeitig mit Ultraviolettlicht behandelt, ist Gebührenposition 560 nur einmal ansatzfähig.
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