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GOÄ-Ziffer 538
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GOÄ – 538
Infrarotbehandlung, je Sitzung
Einfachsatz
× 1
2.33 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
4.20 €
Höchstsatz
× 2.5
5.83 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 536: Heißluftbehandlung mehrerer Körperteile (z.B. Rumpf oder Beine)
- GOÄ 539: Ultraschallbehandlung
- GOÄ 535: Heißluftbehandlung eines Körperteils (z.B. Kopf oder Arm)
- GOÄ 548: Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme)
- GOÄ 533: Subaquales Darmbad
- GOÄ 549: Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme) bei Behandlung verschiedener Körperregionen in einer Sitzung
