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GOÄ-Ziffer 539
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GOÄ – 539
Ultraschallbehandlung
Einfachsatz
× 1
2.56 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
4.62 €
Höchstsatz
× 2.5
6.41 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 538: Infrarotbehandlung, je Sitzung
- GOÄ 548: Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme)
- GOÄ 536: Heißluftbehandlung mehrerer Körperteile (z.B. Rumpf oder Beine)
- GOÄ 549: Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme) bei Behandlung verschiedener Körperregionen in einer Sitzung
- GOÄ 535: Heißluftbehandlung eines Körperteils (z.B. Kopf oder Arm)
- GOÄ 551: Reizstrombehandlung (HF-Ströme), ggf. wechselweise mit verschiedenen Impulsformen und/oder Saugelektroden.
