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GOÄ-Ziffer: 551
Reizstrombehandlung (HF-Ströme), ggf. wechselweise mit verschiedenen Impulsformen und/oder Saugelektroden.
Einfachsatz
× 1
2.80 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
5.04 €
Höchstsatz
× 2.5
6.99 €
Wichtig:
Erfolgt die Reizstrombehandlung nach Gebührenposition 551 zeitgleich mit einer Leistung nach Gebührenposition 535, 536, 538, 539, 548, 549, 552 oder 747 am selben Körperteil beziehungsweise an denselben Körperteilen, ist nur die höher bewertete Leistung berechnungsfähig. Das gilt auch, wenn ein Apparatesystem an mehreren Körperteilen eingesetzt wird.
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