GOÄ-Ziffer 551

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GOÄ – 551

Reizstrombehandlung (HF-Ströme), ggf. wechselweise mit verschiedenen Impulsformen und/oder Saugelektroden.
Einfachsatz
× 1
2.80 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
5.04 €
Höchstsatz
× 2.5
6.99 €
Punktzahl:
48
Ausschlussziffern:
725535548549747
Wichtig:
Erfolgt die Reizstrombehandlung nach Gebührenposition 551 zeitgleich mit einer Leistung nach Gebührenposition 535, 536, 538, 539, 548, 549, 552 oder 747 am selben Körperteil beziehungsweise an denselben Körperteilen, ist nur die höher bewertete Leistung berechnungsfähig. Das gilt auch, wenn ein Apparatesystem an mehreren Körperteilen eingesetzt wird.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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