GOÄ-Ziffer 747

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GOÄ – 747

Setzen von Schröpfköpfen, Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten, je Sitzung
Einfachsatz
× 1
2.56 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
5.90 €
Höchstsatz
× 3.5
8.98 €
Punktzahl:
44
Ausschlussziffern:
551
Wichtig:
-

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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