Welche GOÄ-Ziffern sind für „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychopharmakotherapie und Verlauf
KernpositionenGOÄ-Nr. 835
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 804 und GOÄ-Nr. 60
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“ in Betracht?

Für „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“ führt die Kette GOÄ-Nr. 835 als Kernposition. GOÄ-Nr. 804 und GOÄ-Nr. 60 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“ stehen Fremdanamnese, Angehörige, Bezugsperson, Psychose, Demenz. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 835KernpositionEinmalige Fremdanamnese, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung.
GOÄ-Nr. 804Bedingt / alternativPsychiatrische Behandlung des Patienten in gesonderter Inanspruchnahme.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativNur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 835

Kernposition der Kombination

Einmalige Fremdanamnese, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung.

GOÄ 804

Bedingte oder alternative Position

Psychiatrische Behandlung des Patienten in gesonderter Inanspruchnahme.

Behandlungsphase: anderer Kontakt/Tag
GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind.

Behandlungsphase: separat

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 835 ist unter anderem nicht neben Nr. 1, 3, 4, 806, 807, 817 oder 860 berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Identität/Beziehung der Auskunftsperson
Anlass und erhobene fremdanamnestische Angaben
zeitliche Trennung zur eingehenden Untersuchung
Einwilligung/Schweigepflicht

Wie grenzt sich „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ sowie „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Fremdanamnese, Angehörige, Bezugsperson, Psychose

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 835: Einmalige Fremdanamnese, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung.

Identität/Beziehung der Auskunftsperson

Anlass und erhobene fremdanamnestische Angaben

zeitliche Trennung zur eingehenden Untersuchung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 835 (Einmalige Fremdanamnese, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 804 gilt zusätzlich: Psychiatrische Behandlung des Patienten in gesonderter Inanspruchnahme.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 804 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Psychiatrische Behandlung des Patienten in gesonderter Inanspruchnahme.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“ führt die Kette GOÄ-Nr. 835 als Kernposition. GOÄ-Nr. 804 und GOÄ-Nr. 60 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 835. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ sowie „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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