Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson

Psychiatrie und Psychotherapie · Psychopharmakotherapie und Verlauf

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychopharmakotherapie und Verlauf
KernpositionenGOÄ-Nr. 835
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 804 und GOÄ-Nr. 60
GOÄ-Abrechnung für Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Gewinnt bei eingeschränkter Eigenanamnese entscheidende Verlaufs- und Alltagsinformationen und befähigt die Bezugsperson zu sicherer Unterstützung. Die ärztliche Bewertung umfasst erhebung Fremdanamnese bei psychisch krankem Patienten oder verhaltensgestörtem Kind, nicht zeitgleich mit Untersuchung.

Wann ist sie anwendbar?

Wenn Erkrankung, Alter oder Kommunikationsfähigkeit eine eigenständige Fremdanamnese beziehungsweise Anleitung medizinisch erforderlich macht; bloße Begleitung genügt nicht. Erforderliche Kernleistung: Separater Kontakt mit Bezugsperson; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 835KernpositionErhebung Fremdanamnese bei psychisch krankem Patienten oder verhaltensgestörtem Kind, nicht zeitgleich mit Untersuchung. Einmalige Fremdanamnese, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung.
GOÄ-Nr. 804Bedingt / alternativPsychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration. Psychiatrische Behandlung des Patienten in gesonderter Inanspruchnahme.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 804

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: anderer Kontakt/Tag
GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: separat

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 835 ist unter anderem nicht neben Nr. 1, 3, 4, 806, 807, 817 oder 860 berechnungsfähig.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ sowie „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 835: Einmalige Fremdanamnese, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung.

Identität/Beziehung der Auskunftsperson

Anlass und erhobene fremdanamnestische Angaben

zeitliche Trennung zur eingehenden Untersuchung

Einwilligung/Schweigepflicht

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 804 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Psychiatrische Behandlung des Patienten in gesonderter Inanspruchnahme.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.