Fremdanamnese bei psychisch erkranktem Erwachsenen – separater Kontakt mit Bezugsperson
Psychiatrie und Psychotherapie · Psychopharmakotherapie und Verlauf

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Gewinnt bei eingeschränkter Eigenanamnese entscheidende Verlaufs- und Alltagsinformationen und befähigt die Bezugsperson zu sicherer Unterstützung. Die ärztliche Bewertung umfasst erhebung Fremdanamnese bei psychisch krankem Patienten oder verhaltensgestörtem Kind, nicht zeitgleich mit Untersuchung.
Wann ist sie anwendbar?
Wenn Erkrankung, Alter oder Kommunikationsfähigkeit eine eigenständige Fremdanamnese beziehungsweise Anleitung medizinisch erforderlich macht; bloße Begleitung genügt nicht. Erforderliche Kernleistung: Separater Kontakt mit Bezugsperson; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 835 | Kernposition | Erhebung Fremdanamnese bei psychisch krankem Patienten oder verhaltensgestörtem Kind, nicht zeitgleich mit Untersuchung. Einmalige Fremdanamnese, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 804 | Bedingt / alternativ | Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration. Psychiatrische Behandlung des Patienten in gesonderter Inanspruchnahme. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ sowie „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. 835: Einmalige Fremdanamnese, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung.
Identität/Beziehung der Auskunftsperson
Anlass und erhobene fremdanamnestische Angaben
zeitliche Trennung zur eingehenden Untersuchung
Einwilligung/Schweigepflicht
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 804 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Psychiatrische Behandlung des Patienten in gesonderter Inanspruchnahme.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
