Welche GOÄ-Ziffern sind für „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ in Betracht?
Für „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ führt die Kette GOÄ-Nr. 15 als Kernposition. GOÄ-Nr. 60, GOÄ-Nr. 804, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 651 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ stehen chronisch psychisch krank, Koordination, Betreuung, Soziotherapie, Konsil. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 15 | Kernposition | Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei chronisch Kranken; einmal im Kalenderjahr, Dokumentation erforderlich. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind. |
| GOÄ-Nr. 804 | Bedingt / alternativ | Eigenständige psychiatrische Behandlung. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingt / alternativ | Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen) |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei chronisch Kranken; einmal im Kalenderjahr, Dokumentation erforderlich.
Bedingte oder alternative Position
Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Nicht für eine bloße Abstimmung mit Psychologischen Psychotherapeuten und nicht für Inhalte, die bereits Bestandteil eines Gutachterberichts sind.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige psychiatrische Behandlung.
Bedingte oder alternative Position
Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
Bedingte oder alternative Position
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Bipolare Störung – psychiatrische Behandlung und Lithium-Monitoring“ sowie „Depression – psychiatrische Verlaufskontrolle unter medikamentöser Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: chronisch psychisch krank, Koordination, Betreuung, Soziotherapie
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. 15: Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei chronisch Kranken; einmal im Kalenderjahr, Dokumentation erforderlich.
chronischer Verlauf und Versorgungsbedarf
koordinierte Maßnahmen und Beteiligte
Konsilpartner
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 15 (Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei chronisch Kranken; einmal im…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 60 gilt zusätzlich: Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 60 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur als eigenständige konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten; der abrechnende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Bipolare Störung – psychiatrische Behandlung und Lithium-Monitoring
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Depression – psychiatrische Verlaufskontrolle unter medikamentöser Behandlung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 15. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronisch psychisch Erkrankte – fachärztliche Behandlung, Koordination und Konsil“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Bipolare Störung – psychiatrische Behandlung und Lithium-Monitoring“ sowie „Depression – psychiatrische Verlaufskontrolle unter medikamentöser Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
