Welche GOÄ-Ziffern sind für „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychopharmakotherapie und Verlauf
KernpositionenGOÄ-Nr. 806
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“ in Betracht?

Für „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 806 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3557 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“ stehen Benzodiazepin, Abdosierung, Entzug, Toleranz, Abhängigkeit. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 806KernpositionNur bei einer psychiatrischen Behandlung mit Exploration und therapeutischem Gespräch von mindestens 20 Minuten Dauer abrechenbar.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung.
GOÄ-Nr. 3557Bedingt / alternativLaborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 3558Bedingt / alternativLaborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativLaborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 3592Bedingt / alternativLaborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 3594Bedingt / alternativLaborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 3595Bedingt / alternativLaborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 4212Bedingt / alternativLaborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Toxikologisches Screening bei begründeter Fragestellung. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 806

Kernposition der Kombination

Nur bei einer psychiatrischen Behandlung mit Exploration und therapeutischem Gespräch von mindestens 20 Minuten Dauer abrechenbar.

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 651

Bedingte oder alternative Position

Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung.

GOÄ 3557

Bedingte oder alternative Position

Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

GOÄ 3558

Bedingte oder alternative Position

Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

GOÄ 3585

Bedingte oder alternative Position

Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

GOÄ 3592

Bedingte oder alternative Position

Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

GOÄ 3594

Bedingte oder alternative Position

Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

GOÄ 3595

Bedingte oder alternative Position

Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

GOÄ 4212

Bedingte oder alternative Position

Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Toxikologisches Screening bei begründeter Fragestellung. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Präparat, Tagesdosis und Einnahmedauer
Entzugssymptome/Krampfrisiko
Abdosierungsplan
Begleitkonsum
Sicherheits- und Krisenplan

Wie grenzt sich „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Carbamazepinbehandlung – psychiatrische Verlaufskontrolle, Spiegel und Sicherheitslabor“ sowie „Depression – psychiatrische Verlaufskontrolle unter medikamentöser Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Benzodiazepin, Abdosierung, Entzug, Toleranz

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 806: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 806

Präparat, Tagesdosis und Einnahmedauer

Entzugssymptome/Krampfrisiko

Abdosierungsplan

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 806 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 806). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 857.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 857


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 806 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3557 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 806. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Benzodiazepinreduktion oder ambulanter Entzug – psychiatrische Behandlung und Verlaufskontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Carbamazepinbehandlung – psychiatrische Verlaufskontrolle, Spiegel und Sicherheitslabor“ sowie „Depression – psychiatrische Verlaufskontrolle unter medikamentöser Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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