Welche GOÄ-Ziffern sind für „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichHypertonie und Gefäßdiagnostik
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“ in Betracht?

Für „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 654 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“ stehen Aortenaneurysma, Aorta abdominalis, AAA, Sonographie, Verlaufskontrolle. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 410KernpositionAorta abdominalis als untersuchtes Organ/Gefäß benennen.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativWeitere relevante Gefäße/Organe benennen.
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativZusätzliches Duplexverfahren.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse.
GOÄ-Nr. 654Bedingt / alternativLangzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativTatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Aorta abdominalis als untersuchtes Organ/Gefäß benennen.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Weitere relevante Gefäße/Organe benennen.

Wiederholung:
Max: 3
GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliches Duplexverfahren.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 654

Bedingte oder alternative Position

Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

maximaler Durchmesser und Messmethode
Aneurysmaabschnitt und Verlauf
Thrombus/Flussbefund
Blutdruck und Risikofaktoren
Kontroll- oder Überweisungsintervall

Wie grenzt sich „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Arterielle Hypertonie – Erstdiagnostik mit Langzeit-Blutdruck und kardialer Organbeurteilung“ sowie „Therapieresistente Hypertonie – erweiterte kardiale und vaskuläre Sekundärdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Aortenaneurysma, Aorta abdominalis, AAA, Sonographie

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

maximaler Durchmesser und Messmethode

Aneurysmaabschnitt und Verlauf

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 410 (Aorta abdominalis als untersuchtes Organ/Gefäß benennen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 420 gilt zusätzlich: Weitere relevante Gefäße/Organe benennen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 420 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Weitere relevante Gefäße/Organe benennen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 654 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Arterielle Hypertonie – Erstdiagnostik mit Langzeit-Blutdruck und kardialer Organbeurteilung“ sowie „Therapieresistente Hypertonie – erweiterte kardiale und vaskuläre Sekundärdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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