Welche GOÄ-Ziffern sind für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ in Betracht?
Für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 643 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 644, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GO Ä-Nr. 401 und GOÄ-Nr. 404 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ stehen pAVK, ABI, Beinarterien, Doppler, Duplex, Claudicatio. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 643 | Kernposition | Periphere Arteriendruck- und/oder Strömungsmessung. |
| GOÄ-Nr. 644 | Bedingt / alternativ | Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Duplex-Zuschlag nur zu einer tatsächlich erbrachten Grundleistung nach Nr. 410–418; nicht neben der direktionalen Dopplerleistung für dasselbe Gefäßgebiet. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse nur bei tatsächlicher Analyse und Dokumentation; im Gefäßpfad an eine passende Sonographie anknüpfen. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Kernposition der Kombination
Periphere Arteriendruck- und/oder Strömungsmessung.
Bedingte oder alternative Position
Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.
Bedingte oder alternative Position
Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Duplex-Zuschlag nur zu einer tatsächlich erbrachten Grundleistung nach Nr. 410–418; nicht neben der direktionalen Dopplerleistung für dasselbe Gefäßgebiet.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse nur bei tatsächlicher Analyse und Dokumentation; im Gefäßpfad an eine passende Sonographie anknüpfen.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Regeln des Behandlungspfads
Wie grenzt sich „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ sowie „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: pAVK, ABI, Beinarterien, Doppler
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 643: Periphere Arteriendruck- und/oder Strömungsmessung.
Gehstrecke und Rutherford/Fontaine-Stadium
Pulsstatus
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 643 (Periphere Arteriendruck- und/oder Strömungsmessung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 644 gilt zusätzlich: Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 644 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Arterielle Hypertonie – Erstdiagnostik mit Langzeit-Blutdruck und kardialer Organbeurteilung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 643. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ sowie „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
