Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik
Kardiologie · Hypertonie und Gefäßdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Lokalisiert arterielle Durchblutungsstörungen und objektiviert deren funktionelle Relevanz für Belastbarkeit, Wundheilung und Revaskularisationsplanung. Die Abklärung umfasst druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Claudicatio, Ruheschmerz, trophischen Störungen, fehlenden Pulsen oder zur Kontrolle nach gefäßmedizinischer Intervention. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik. Grenze: Periphere Arteriendruck- beziehungsweise Strömungsmessung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 643 | Kernposition | Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung. Periphere Arteriendruck- und/oder Strömungsmessung. |
| GOÄ-Nr. 644 | Bedingt / alternativ | Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik – einschließlich graphischer Registrierung. Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Duplex-Zuschlag nur zu einer tatsächlich erbrachten Grundleistung nach Nr. 410–418; nicht neben der direktionalen Dopplerleistung für dasselbe Gefäßgebiet. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation. Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse nur bei tatsächlicher Analyse und Dokumentation; im Gefäßpfad an eine passende Sonographie anknüpfen. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung. Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Regeln des Behandlungspfads
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ sowie „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 643: Periphere Arteriendruck- und/oder Strömungsmessung.
Gehstrecke und Rutherford/Fontaine-Stadium
Pulsstatus
Druckwerte/ABI
Gefäßsegmente und Seiten
Doppler-/Duplexkurven
Therapie- und Überweisungsplan
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 644 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.
2.
Die für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
