Welche GOÄ-Ziffern sind für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichHypertonie und Gefäßdiagnostik
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ in Betracht?

Für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 643 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 644, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 401 und GOÄ-Nr. 404 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ stehen pAVK, ABI, Beinarterien, Doppler, Duplex, Claudicatio. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 643KernpositionPeriphere Arteriendruck- und/oder Strömungsmessung.
GOÄ-Nr. 644Bedingt / alternativDirektionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativNur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativNur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativDuplex-Zuschlag nur zu einer tatsächlich erbrachten Grundleistung nach Nr. 410–418; nicht neben der direktionalen Dopplerleistung für dasselbe Gefäßgebiet.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse nur bei tatsächlicher Analyse und Dokumentation; im Gefäßpfad an eine passende Sonographie anknüpfen.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 643

Kernposition der Kombination

Periphere Arteriendruck- und/oder Strömungsmessung.

GOÄ 644

Bedingte oder alternative Position

Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.

Abrechnungsalternative: vascular_ultrasound_path
Behandlungspfad: directional_doppler
GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.

Abrechnungsalternative: vascular_path
Behandlungspfad: duplex_410_420_401
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.

Wiederholung:
Max: 3
Abrechnungsalternative: vascular_path
Behandlungspfad: duplex_410_420_401
GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Duplex-Zuschlag nur zu einer tatsächlich erbrachten Grundleistung nach Nr. 410–418; nicht neben der direktionalen Dopplerleistung für dasselbe Gefäßgebiet.

Abrechnungsalternative: vascular_ultrasound_path
Behandlungspfad: duplex_410_420_401
GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse nur bei tatsächlicher Analyse und Dokumentation; im Gefäßpfad an eine passende Sonographie anknüpfen.

Behandlungspfad: duplex_410_420_401
Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 643 kann neben Nr. 644 nur bei tatsächlich getrennten Druck- und direktionalen Strömungsmessungen berechnungsfähig sein.
Nr. 401 und Nr. 644 nicht für dieselbe Untersuchung kombinieren.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Gehstrecke und Rutherford/Fontaine-Stadium
Pulsstatus
Druckwerte/ABI
Gefäßsegmente und Seiten
Doppler-/Duplexkurven
Therapie- und Überweisungsplan

Regeln des Behandlungspfads

Id: vascular_ultrasound_path
Choose one:
duplex_410_420_401
directional_doppler
Condition: Für dasselbe Gefäßgebiet nicht Nr. 401 und die direktionale Dopplerleistung gleichzeitig wählen.

Wie grenzt sich „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ sowie „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: pAVK, ABI, Beinarterien, Doppler

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 643: Periphere Arteriendruck- und/oder Strömungsmessung.

Gehstrecke und Rutherford/Fontaine-Stadium

Pulsstatus

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 643 (Periphere Arteriendruck- und/oder Strömungsmessung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 644 gilt zusätzlich: Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 644 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 643 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 644, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 401 und GOÄ-Nr. 404 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 643. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ sowie „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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