Welche GOÄ-Ziffern sind für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ in Betracht?
Für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 641, GOÄ-Nr. 642, GOÄ-Nr. 643, GOÄ-Nr. 644 und GOÄ-Nr. 410 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ stehen venöse Insuffizienz, Thromboseabklärung, Plethysmographie, Venen, Doppler. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 641 | Bedingt / alternativ | Venenverschlussplethysmographie ohne reaktive Hyperämiebelastung; nicht pro Extremität. |
| GOÄ-Nr. 642 | Bedingt / alternativ | Venenverschlussplethysmographie mit reaktiver Hyperämiebelastung; nicht zusätzlich zu Nr. 641 und nicht pro Extremität. |
| GOÄ-Nr. 643 | Bedingt / alternativ | Periphere Venendruck- oder Strömungsmessung. |
| GOÄ-Nr. 644 | Bedingt / alternativ | Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Duplex-Zuschlag nur zu einer tatsächlich erbrachten Grundleistung nach Nr. 410–418; nicht neben der direktionalen Dopplerleistung für dasselbe Gefäßgebiet. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Bedingte oder alternative Position
Venenverschlussplethysmographie ohne reaktive Hyperämiebelastung; nicht pro Extremität.
Bedingte oder alternative Position
Venenverschlussplethysmographie mit reaktiver Hyperämiebelastung; nicht zusätzlich zu Nr. 641 und nicht pro Extremität.
Bedingte oder alternative Position
Periphere Venendruck- oder Strömungsmessung.
Bedingte oder alternative Position
Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.
Bedingte oder alternative Position
Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Duplex-Zuschlag nur zu einer tatsächlich erbrachten Grundleistung nach Nr. 410–418; nicht neben der direktionalen Dopplerleistung für dasselbe Gefäßgebiet.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Regeln des Behandlungspfads
Erforderliche Leistungsgruppen
Wie grenzt sich „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ sowie „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: venöse Insuffizienz, Thromboseabklärung, Plethysmographie, Venen
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Symptome, Umfangdifferenz und klinisches Risiko
Plethysmographiekurven
untersuchte Venen und Seiten
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 641 gilt zusätzlich: Venenverschlussplethysmographie ohne reaktive Hyperämiebelastung; nicht pro Extremität.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 641 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Venenverschlussplethysmographie ohne reaktive Hyperämiebelastung; nicht pro Extremität.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Therapieresistente Hypertonie – erweiterte kardiale und vaskuläre Sekundärdiagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Dieser Artikel behandelt gezielt „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ sowie „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
