Welche GOÄ-Ziffern sind für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichHypertonie und Gefäßdiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ in Betracht?

Für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 641, GOÄ-Nr. 642, GOÄ-Nr. 643, GOÄ-Nr. 644 und GOÄ-Nr. 410 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ stehen venöse Insuffizienz, Thromboseabklärung, Plethysmographie, Venen, Doppler. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 641Bedingt / alternativVenenverschlussplethysmographie ohne reaktive Hyperämiebelastung; nicht pro Extremität.
GOÄ-Nr. 642Bedingt / alternativVenenverschlussplethysmographie mit reaktiver Hyperämiebelastung; nicht zusätzlich zu Nr. 641 und nicht pro Extremität.
GOÄ-Nr. 643Bedingt / alternativPeriphere Venendruck- oder Strömungsmessung.
GOÄ-Nr. 644Bedingt / alternativDirektionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativNur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativNur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativDuplex-Zuschlag nur zu einer tatsächlich erbrachten Grundleistung nach Nr. 410–418; nicht neben der direktionalen Dopplerleistung für dasselbe Gefäßgebiet.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 641

Bedingte oder alternative Position

Venenverschlussplethysmographie ohne reaktive Hyperämiebelastung; nicht pro Extremität.

Abrechnungsalternative: plethysmography_method
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 642

Bedingte oder alternative Position

Venenverschlussplethysmographie mit reaktiver Hyperämiebelastung; nicht zusätzlich zu Nr. 641 und nicht pro Extremität.

Abrechnungsalternative: plethysmography_method
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 643

Bedingte oder alternative Position

Periphere Venendruck- oder Strömungsmessung.

GOÄ 644

Bedingte oder alternative Position

Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 644; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.

Abrechnungsalternative: vascular_ultrasound_path
Behandlungspfad: directional_doppler
GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.

Abrechnungsalternative: venous_ultrasound
Behandlungspfad: duplex_410_420_401
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.

Wiederholung:
Max: 3
Abrechnungsalternative: venous_ultrasound
Behandlungspfad: duplex_410_420_401
GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Duplex-Zuschlag nur zu einer tatsächlich erbrachten Grundleistung nach Nr. 410–418; nicht neben der direktionalen Dopplerleistung für dasselbe Gefäßgebiet.

Abrechnungsalternative: vascular_ultrasound_path
Behandlungspfad: duplex_410_420_401
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 641 und Nr. 642 sind Verfahrensalternativen; kein Ansatz pro Extremität.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Symptome, Umfangdifferenz und klinisches Risiko
Plethysmographiekurven
untersuchte Venen und Seiten
Kompressibilität/Fluss
Therapie- oder Akutüberweisungsentscheidung

Regeln des Behandlungspfads

Id: vascular_ultrasound_path
Choose one:
duplex_410_420_401
directional_doppler
Condition: Für dasselbe Gefäßgebiet nicht Nr. 401 und die direktionale Dopplerleistung gleichzeitig wählen.

Erforderliche Leistungsgruppen

Id: plethysmography_method
Members:
641
642
Min if plethysmography performed: 1
Höchstzahl pro Sitzung: 1

Wie grenzt sich „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ sowie „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: venöse Insuffizienz, Thromboseabklärung, Plethysmographie, Venen

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

Symptome, Umfangdifferenz und klinisches Risiko

Plethysmographiekurven

untersuchte Venen und Seiten

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 641 gilt zusätzlich: Venenverschlussplethysmographie ohne reaktive Hyperämiebelastung; nicht pro Extremität.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 641 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Venenverschlussplethysmographie ohne reaktive Hyperämiebelastung; nicht pro Extremität.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 641, GOÄ-Nr. 642, GOÄ-Nr. 643, GOÄ-Nr. 644 und GOÄ-Nr. 410 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Venöse Abflussstörung – Plethysmographie und venöse Doppler-/Duplexdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ sowie „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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