Welche GOÄ-Ziffern sind für „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichHypertonie und Gefäßdiagnostik
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ in Betracht?

Für „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 645, GOÄ-Nr. 404 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ stehen Carotis, Karotisstenose, Atherosklerose, Duplex, hirnversorgende Gefäße. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 410KernpositionNur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativNur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativDuplex-Zuschlag nur zu einer tatsächlich erbrachten Grundleistung nach Nr. 410–418; nicht neben der direktionalen Dopplerleistung für dasselbe Gefäßgebiet.
GOÄ-Nr. 645Bedingt / alternativDirektionale Doppleruntersuchung nach Nr. 645; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse nur bei tatsächlicher Analyse und Dokumentation; im Gefäßpfad an eine passende Sonographie anknüpfen.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.

Abrechnungsalternative: carotid_path
Behandlungspfad: duplex_410_420_401
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.

Wiederholung:
Max: 3
Abrechnungsalternative: carotid_path
Behandlungspfad: duplex_410_420_401
GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Duplex-Zuschlag nur zu einer tatsächlich erbrachten Grundleistung nach Nr. 410–418; nicht neben der direktionalen Dopplerleistung für dasselbe Gefäßgebiet.

Abrechnungsalternative: vascular_ultrasound_path
Behandlungspfad: duplex_410_420_401
GOÄ 645

Bedingte oder alternative Position

Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 645; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.

Abrechnungsalternative: vascular_ultrasound_path
Behandlungspfad: directional_doppler
GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse nur bei tatsächlicher Analyse und Dokumentation; im Gefäßpfad an eine passende Sonographie anknüpfen.

Behandlungspfad: duplex_410_420_401
Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“?

Hinweise zur Kombination

Beim 410/420/401-Pfad die Gefäße einzeln nennen; für rechte/linke Carotis und rechte/linke Vertebralis typischerweise einmal 410 und dreimal 420.
Nr. 401 nicht neben Nr. 645.

Besondere Dokumentationsvorgaben

alle untersuchten Gefäße und Seiten
Plaquecharakterisierung und Stenosegrad
Flussprofile und Geschwindigkeiten
gewählter Abrechnungspfad
Risikofaktoren und Therapieempfehlung

Regeln des Behandlungspfads

Id: vascular_ultrasound_path
Choose one:
duplex_410_420_401
directional_doppler
Condition: Für dasselbe Gefäßgebiet nicht Nr. 401 und die direktionale Dopplerleistung gleichzeitig wählen.

Wie grenzt sich „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ sowie „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Carotis, Karotisstenose, Atherosklerose, Duplex

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

alle untersuchten Gefäße und Seiten

Plaquecharakterisierung und Stenosegrad

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 410 (Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 420 gilt zusätzlich: Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 420 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 645, GOÄ-Nr. 404 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ sowie „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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