Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik

Kardiologie · Hypertonie und Gefäßdiagnostik

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichHypertonie und Gefäßdiagnostik
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert Plaque, Stenose und Flussveränderung der extrakraniellen hirnversorgenden Arterien und unterstützt die Abschätzung des zerebrovaskulären Risikos. Die Abklärung umfasst zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens und Ruhe-EKG.

Wann ist sie anwendbar?

Bei neurologischem Ereignis, Strömungsgeräusch oder ausgewählter vaskulärer Risikokonstellation mit therapeutischer Konsequenz; Seite und standardisierte Stenosekriterien sind anzugeben. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen). Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs. Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativZuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Duplex-Zuschlag nur zu einer tatsächlich erbrachten Grundleistung nach Nr. 410–418; nicht neben der direktionalen Dopplerleistung für dasselbe Gefäßgebiet.
GOÄ-Nr. 645Bedingt / alternativStrömungsmessung in Hirn- und Periorbitalarterien mittels Ultraschall-Doppler-Technik mit graphischer Dokumentation. Direktionale Doppleruntersuchung nach Nr. 645; nicht zusammen mit Nr. 401 für dasselbe Gefäßgebiet.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation. Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse nur bei tatsächlicher Analyse und Dokumentation; im Gefäßpfad an eine passende Sonographie anknüpfen.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung. Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Abrechnungsalternative: carotid_path
Behandlungspfad: duplex_410_420_401
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: carotid_path
Wiederholung:
Max: 3
Behandlungspfad: duplex_410_420_401
GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: vascular_ultrasound_path
Behandlungspfad: duplex_410_420_401
GOÄ 645

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: vascular_ultrasound_path
Behandlungspfad: directional_doppler
GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Behandlungspfad: duplex_410_420_401
Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Same session excludes if included by:
606

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Beim 410/420/401-Pfad die Gefäße einzeln nennen; für rechte/linke Carotis und rechte/linke Vertebralis typischerweise einmal 410 und dreimal 420.
Nr. 401 nicht neben Nr. 645.

Regeln des Behandlungspfads

Id: vascular_ultrasound_path
Choose one:
duplex_410_420_401
directional_doppler
Condition: Für dasselbe Gefäßgebiet nicht Nr. 401 und die direktionale Dopplerleistung gleichzeitig wählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Periphere arterielle Verschlusskrankheit – Druck-, Doppler- und Duplexdiagnostik“ sowie „Abdominelles Aortenaneurysma – sonographische Verlaufskontrolle und kardiovaskuläre Risikobeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

alle untersuchten Gefäße und Seiten

Plaquecharakterisierung und Stenosegrad

Flussprofile und Geschwindigkeiten

gewählter Abrechnungspfad

Risikofaktoren und Therapieempfehlung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 420 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur im Duplexpfad: untersuchtes Gefäß/Organ in der Rechnung nennen; Nr. 420 je weiterem Organ/Gefäßgebiet und höchstens dreimal je Sitzung.


2.

Die für „Karotisatherosklerose – vollständige extrakranielle Duplexdiagnostik“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.