Welche GOÄ-Ziffern sind für „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“ in Betracht?
Für „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1011 und GOÄ-Nr. 75 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 24, GOÄ-Nr. 1002, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“ stehen Amniozentese, Fruchtwasserpunktion, Pränataldiagnostik, Chromosomenanalyse. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 24 | Bedingt / alternativ | Nur bei einer eigenständigen, vollständig erbrachten Schwangerschaftsverlaufskontrolle außerhalb des in Nr. 1011 enthaltenen Eingriffsablaufs. |
| GOÄ-Nr. 1011 | Kernposition | Amniozentese einschließlich Fruchtwasserentnahme; Ausschlüsse der Leistungslegende beachten. |
| GOÄ-Nr. 1002 | Bedingt / alternativ | Externe CTG vor/nach Eingriff bei entsprechender Schwangerschaftswoche. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme für ergänzende mütterliche Diagnostik. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild und Blutbildbestandteile |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsil mit Humangenetik/Pränatalzentrum. |
| GOÄ-Nr. 75 | Kernposition | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. |
| GOÄ-Nr. 70 | Bedingt / alternativ | Kurze Bescheinigung nur bei eigenständigem Auftrag. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei einer eigenständigen, vollständig erbrachten Schwangerschaftsverlaufskontrolle außerhalb des in Nr. 1011 enthaltenen Eingriffsablaufs.
Kernposition der Kombination
Amniozentese einschließlich Fruchtwasserentnahme; Ausschlüsse der Leistungslegende beachten.
Bedingte oder alternative Position
Externe CTG vor/nach Eingriff bei entsprechender Schwangerschaftswoche.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme für ergänzende mütterliche Diagnostik.
Bedingte oder alternative Position
Blutbild und Blutbildbestandteile
Bedingte oder alternative Position
Konsil mit Humangenetik/Pränatalzentrum.
Kernposition der Kombination
Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
Bedingte oder alternative Position
Kurze Bescheinigung nur bei eigenständigem Auftrag.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ sowie „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Amniozentese, Fruchtwasserpunktion, Pränataldiagnostik, Chromosomenanalyse
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1011: Amniozentese einschließlich Fruchtwasserentnahme; Ausschlüsse der Leistungslegende beachten.
GOÄ-Nr. 75: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 75
Indikation und genetische Beratung
Schwangerschaftswoche, Plazenta/Fetuslage aus Voruntersuchung
Punktionsweg, Materialmenge und Komplikationen
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1011 (Amniozentese einschließlich Fruchtwasserentnahme; Ausschlüsse der Leistungslegende beachten); GOÄ-Nr. 75 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 75). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 24 gilt zusätzlich: Nur bei einer eigenständigen, vollständig erbrachten Schwangerschaftsverlaufskontrolle außerhalb des in Nr. 1011 enthaltenen Eingriffsablaufs.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 24 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei einer eigenständigen, vollständig erbrachten Schwangerschaftsverlaufskontrolle außerhalb des in Nr. 1011 enthaltenen Eingriffsablaufs.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung
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Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1011 und GOÄ-Nr. 75. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ sowie „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
