Welche GOÄ-Ziffern sind für „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichSchwangerschaft und Pränataldiagnostik
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ in Betracht?

Für „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ führt die Kette GOÄ-Nr. 24, GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. 1002, GOÄ-Nr. A1008, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 75 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 3585, GOÄ-Nr. 3594 und GOÄ-Nr. 3595 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ stehen Präeklampsie, Gestose, Plazentainsuffizienz, Doppler Schwangerschaft, Hypertonie Schwangerschaft. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 24KernpositionUntersuchung im Schwangerschaftsverlauf -einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken
GOÄ-Nr. 415KernpositionUltraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge – gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung
GOÄ-Nr. 1002KernpositionExterne Kardiotokographie.
GOÄ-Nr. A1008KernpositionDuplex des fetomaternalen Gefäßsystems bei begründetem Verdacht/Risiko und entsprechender Qualifikation.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3511KernpositionUntersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativUrinsediment
GOÄ-Nr. 3550KernpositionBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativKreatininbestimmung bei Nierenfunktionsabklärung.
GOÄ-Nr. 3594Bedingt / alternativGOT/AST-Bestimmung bei Leberbeteiligungs-/HELLP-Abklärung.
GOÄ-Nr. 3595Bedingt / alternativGPT/ALT-Bestimmung bei Leberbeteiligungs-/HELLP-Abklärung.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
GOÄ-Nr. 75KernpositionUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 24

Kernposition der Kombination

Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf -einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken

GOÄ 415

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge – gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung

GOÄ 1002

Kernposition der Kombination

Externe Kardiotokographie.

GOÄ A1008

Kernposition der Kombination

Duplex des fetomaternalen Gefäßsystems bei begründetem Verdacht/Risiko und entsprechender Qualifikation.

Analog bewertet zu: 689
GOÄ 250

Kernposition der Kombination

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3511

Kernposition der Kombination

Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Urinsediment

GOÄ 3550

Kernposition der Kombination

Blutbild und Blutbildbestandteile

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ 3585

Bedingte oder alternative Position

Kreatininbestimmung bei Nierenfunktionsabklärung.

GOÄ 3594

Bedingte oder alternative Position

GOT/AST-Bestimmung bei Leberbeteiligungs-/HELLP-Abklärung.

GOÄ 3595

Bedingte oder alternative Position

GPT/ALT-Bestimmung bei Leberbeteiligungs-/HELLP-Abklärung.

GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt

GOÄ 75

Kernposition der Kombination

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“?

Hinweise zur Kombination

A1008 ist eine BÄK-Analogempfehlung; Qualifikation und indikationsbezogene Voraussetzungen dokumentieren.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Blutdruck, Symptome und Schwangerschaftswoche
Urin/Proteinurie
CTG
fetales Wachstum und Fruchtwasser
Dopplergefäße und Spektren
Labor
Konsil/Einweisung

Wie grenzt sich „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“ sowie „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Präeklampsie, Gestose, Plazentainsuffizienz, Doppler Schwangerschaft

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 24: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 24

GOÄ-Nr. 415: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 415

GOÄ-Nr. 1002: Externe Kardiotokographie.

Blutdruck, Symptome und Schwangerschaftswoche

Urin/Proteinurie

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 24 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 24); GOÄ-Nr. 415 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 415); GOÄ-Nr. 1002 (Externe Kardiotokographie); GOÄ-Nr. A1008 (Duplex des fetomaternalen Gefäßsystems bei begründetem Verdacht/Risiko und entsprechender Qualifikation); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3531 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3531.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3531 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3531


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ führt die Kette GOÄ-Nr. 24, GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. 1002, GOÄ-Nr. A1008, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 75 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 3585, GOÄ-Nr. 3594 und GOÄ-Nr. 3595 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 24, GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. 1002, GOÄ-Nr. A1008, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 75. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“ sowie „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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