Welche GOÄ-Ziffern sind für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichSchwangerschaft und Pränataldiagnostik
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ in Betracht?

Für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ führt die Kette GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. A1006 und GOÄ-Nr. 75 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 24, GOÄ-Nr. A1007, GOÄ-Nr. A1008, GOÄ-Nr. A5121 und GOÄ-Nr. 1002 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ stehen Feindiagnostik, Organscreening, Fetale Echokardiographie, Doppler, Fehlbildung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 24Bedingt / alternativSchwangerschaftsverlaufskontrolle zusätzlich vollständig erbracht.
GOÄ-Nr. 415KernpositionAusgangs-/ergänzende Schwangerschaftssonographie.
GOÄ-Nr. A1006KernpositionGezielte weiterführende sonographische Diagnostik bei Verdacht/Risikosituation; Qualifikation erforderlich.
GOÄ-Nr. A1007Bedingt / alternativFarbkodierte fetale Doppler-Echokardiographie bei Indikation; Qualifikation erforderlich.
GOÄ-Nr. A1008Bedingt / alternativDuplex des fetomaternalen Gefäßsystems; Qualifikation erforderlich.
GOÄ-Nr. A5121Bedingt / alternativMedizinisch begründetes 3D-/4D-Verfahren, einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 1002Bedingt / alternativExterne CTG bei entsprechender Schwangerschaftswoche/Indikation.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsil mit Humangenetik/Pränatalzentrum/Kinderkardiologie.
GOÄ-Nr. 75KernpositionEigenständiger ausführlicher Befundbericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 24

Bedingte oder alternative Position

Schwangerschaftsverlaufskontrolle zusätzlich vollständig erbracht.

GOÄ 415

Kernposition der Kombination

Ausgangs-/ergänzende Schwangerschaftssonographie.

GOÄ A1006

Kernposition der Kombination

Gezielte weiterführende sonographische Diagnostik bei Verdacht/Risikosituation; Qualifikation erforderlich.

Analog bewertet zu: 5373
GOÄ A1007

Bedingte oder alternative Position

Farbkodierte fetale Doppler-Echokardiographie bei Indikation; Qualifikation erforderlich.

Analogkomponenten:
424
404
406
GOÄ A1008

Bedingte oder alternative Position

Duplex des fetomaternalen Gefäßsystems; Qualifikation erforderlich.

Analog bewertet zu: 689
GOÄ A5121

Bedingte oder alternative Position

Medizinisch begründetes 3D-/4D-Verfahren, einmal je Sitzung.

Analog bewertet zu: 5121
GOÄ 1002

Bedingte oder alternative Position

Externe CTG bei entsprechender Schwangerschaftswoche/Indikation.

GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Konsil mit Humangenetik/Pränatalzentrum/Kinderkardiologie.

GOÄ 75

Kernposition der Kombination

Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“?

Hinweise zur Kombination

A1007 und A1008 können bei erfüllten Voraussetzungen nebeneinander und auch neben A1006 berechnungsfähig sein.
Bei Mehrlingen A1006–A1008 fetusbezogen mehrfach möglich.
A5121 nur medizinisch begründet.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation/Risikokonstellation
Geräte- und Qualifikationsvoraussetzung
vollständiger fetaler Organbefund
fetale Herzstrukturen und Doppler
fetomaternale Gefäße und Spektren
Mehrlingszahl und fetusbezogene Zuordnung
3D/4D-Indikation
Konsil/Bericht

Wie grenzt sich „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ sowie „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Feindiagnostik, Organscreening, Fetale Echokardiographie, Doppler

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 415: Ausgangs-/ergänzende Schwangerschaftssonographie.

GOÄ-Nr. A1006: Gezielte weiterführende sonographische Diagnostik bei Verdacht/Risikosituation; Qualifikation erforderlich.

GOÄ-Nr. 75: Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.

Indikation/Risikokonstellation

Geräte- und Qualifikationsvoraussetzung

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 415 (Ausgangs-/ergänzende Schwangerschaftssonographie); GOÄ-Nr. A1006 (Gezielte weiterführende sonographische Diagnostik bei Verdacht/Risikosituation; Qualifikation erforderlich); GOÄ-Nr. 75 (Eigenständiger ausführlicher Befundbericht). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 24 gilt zusätzlich: Schwangerschaftsverlaufskontrolle zusätzlich vollständig erbracht.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 24 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Schwangerschaftsverlaufskontrolle zusätzlich vollständig erbracht.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ führt die Kette GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. A1006 und GOÄ-Nr. 75 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 24, GOÄ-Nr. A1007, GOÄ-Nr. A1008, GOÄ-Nr. A5121 und GOÄ-Nr. 1002 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. A1006 und GOÄ-Nr. 75. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ sowie „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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