Welche GOÄ-Ziffern sind für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ in Betracht?
Für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ führt die Kette GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. A1006 und GOÄ-Nr. 75 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 24, GOÄ-Nr. A1007, GOÄ-Nr. A1008, GOÄ-Nr. A5121 und GOÄ-Nr. 1002 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ stehen Feindiagnostik, Organscreening, Fetale Echokardiographie, Doppler, Fehlbildung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 24 | Bedingt / alternativ | Schwangerschaftsverlaufskontrolle zusätzlich vollständig erbracht. |
| GOÄ-Nr. 415 | Kernposition | Ausgangs-/ergänzende Schwangerschaftssonographie. |
| GOÄ-Nr. A1006 | Kernposition | Gezielte weiterführende sonographische Diagnostik bei Verdacht/Risikosituation; Qualifikation erforderlich. |
| GOÄ-Nr. A1007 | Bedingt / alternativ | Farbkodierte fetale Doppler-Echokardiographie bei Indikation; Qualifikation erforderlich. |
| GOÄ-Nr. A1008 | Bedingt / alternativ | Duplex des fetomaternalen Gefäßsystems; Qualifikation erforderlich. |
| GOÄ-Nr. A5121 | Bedingt / alternativ | Medizinisch begründetes 3D-/4D-Verfahren, einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 1002 | Bedingt / alternativ | Externe CTG bei entsprechender Schwangerschaftswoche/Indikation. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsil mit Humangenetik/Pränatalzentrum/Kinderkardiologie. |
| GOÄ-Nr. 75 | Kernposition | Eigenständiger ausführlicher Befundbericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Schwangerschaftsverlaufskontrolle zusätzlich vollständig erbracht.
Kernposition der Kombination
Ausgangs-/ergänzende Schwangerschaftssonographie.
Kernposition der Kombination
Gezielte weiterführende sonographische Diagnostik bei Verdacht/Risikosituation; Qualifikation erforderlich.
Bedingte oder alternative Position
Farbkodierte fetale Doppler-Echokardiographie bei Indikation; Qualifikation erforderlich.
Bedingte oder alternative Position
Duplex des fetomaternalen Gefäßsystems; Qualifikation erforderlich.
Bedingte oder alternative Position
Medizinisch begründetes 3D-/4D-Verfahren, einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Externe CTG bei entsprechender Schwangerschaftswoche/Indikation.
Bedingte oder alternative Position
Konsil mit Humangenetik/Pränatalzentrum/Kinderkardiologie.
Kernposition der Kombination
Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ sowie „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Feindiagnostik, Organscreening, Fetale Echokardiographie, Doppler
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 415: Ausgangs-/ergänzende Schwangerschaftssonographie.
GOÄ-Nr. A1006: Gezielte weiterführende sonographische Diagnostik bei Verdacht/Risikosituation; Qualifikation erforderlich.
GOÄ-Nr. 75: Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.
Indikation/Risikokonstellation
Geräte- und Qualifikationsvoraussetzung
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 415 (Ausgangs-/ergänzende Schwangerschaftssonographie); GOÄ-Nr. A1006 (Gezielte weiterführende sonographische Diagnostik bei Verdacht/Risikosituation; Qualifikation erforderlich); GOÄ-Nr. 75 (Eigenständiger ausführlicher Befundbericht). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 24 gilt zusätzlich: Schwangerschaftsverlaufskontrolle zusätzlich vollständig erbracht.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 24 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Schwangerschaftsverlaufskontrolle zusätzlich vollständig erbracht.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Amniozentese mit fetaler Überwachung, Laborweiterleitung und ausführlichem Bericht
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. A1006 und GOÄ-Nr. 75. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Weiterführende fetale Fehlbildungsdiagnostik mit differenzierter Sonographie, fetaler Echokardiographie und fetomaternalem Duplex“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“ sowie „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
