Welche GOÄ-Ziffern sind für „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichSchwangerschaft und Pränataldiagnostik
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ in Betracht?

Für „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 24, GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3560 und GOÄ-Nr. 3511 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1002, GOÄ-Nr. 3514, GOÄ-Nr. 3561, GOÄ-Nr. 3531 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ stehen Gestationsdiabetes, oGTT, Schwangerschaftsdiabetes, Glukose Schwangerschaft. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 24KernpositionUntersuchung im Schwangerschaftsverlauf -einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken
GOÄ-Nr. 415KernpositionUltraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge – gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung
GOÄ-Nr. 1002Bedingt / alternativExterne CTG bei entsprechender Indikation/Schwangerschaftswoche.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3514Bedingt / alternativGlukosemessung im Basis-/Praxislabor gemäß Leistungslegende; Messzeitpunkt(e) dokumentieren.
GOÄ-Nr. 3560KernpositionGlukosebestimmung im dafür zulässigen Laborrahmen; nicht dieselbe Messung zusätzlich zu Nr. 3514.
GOÄ-Nr. 3561Bedingt / alternativHbA1c bei eigenständiger Indikation.
GOÄ-Nr. 3511KernpositionUntersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativUrinsediment
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich Nr. 3550.
GOÄ-Nr. A1008Bedingt / alternativFetomaternaler Duplex nur bei entsprechender Risikosituation und erforderlicher Qualifikation.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 24

Kernposition der Kombination

Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf -einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken

GOÄ 415

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge – gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung

GOÄ 1002

Bedingte oder alternative Position

Externe CTG bei entsprechender Indikation/Schwangerschaftswoche.

GOÄ 250

Kernposition der Kombination

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3514

Bedingte oder alternative Position

Glukosemessung im Basis-/Praxislabor gemäß Leistungslegende; Messzeitpunkt(e) dokumentieren.

Abrechnungsalternative: glucose_measurement_method
Wiederholung:
Min: 1
GOÄ 3560

Kernposition der Kombination

Glukosebestimmung im dafür zulässigen Laborrahmen; nicht dieselbe Messung zusätzlich zu Nr. 3514.

Abrechnungsalternative: glucose_measurement_method
Wiederholung:
Min: 1
GOÄ 3561

Bedingte oder alternative Position

HbA1c bei eigenständiger Indikation.

GOÄ 3511

Kernposition der Kombination

Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Urinsediment

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Blutbild und Blutbildbestandteile

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ A1008

Bedingte oder alternative Position

Fetomaternaler Duplex nur bei entsprechender Risikosituation und erforderlicher Qualifikation.

Analog bewertet zu: 689
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“?

Hinweise zur Kombination

A1008 nicht als Routine bei jedem Gestationsdiabetes; klare fetomaternale Gefäßindikation und Qualifikation erforderlich.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Schwangerschaftswoche und Risikofaktoren
Glukosebelastung mit Zeitpunkten/Werten
fetales Wachstum/Fruchtwasser
CTG
Urin/Labor
Indikation und Befund eines Dopplers

Wie grenzt sich „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ sowie „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gestationsdiabetes, oGTT, Schwangerschaftsdiabetes, Glukose Schwangerschaft

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 24: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 24

GOÄ-Nr. 415: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 415

GOÄ-Nr. 250: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250

Schwangerschaftswoche und Risikofaktoren

Glukosebelastung mit Zeitpunkten/Werten

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 24 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 24); GOÄ-Nr. 415 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 415); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250); GOÄ-Nr. 3560 (Glukosebestimmung im dafür zulässigen Laborrahmen; nicht dieselbe Messung zusätzlich zu Nr. 3514); GOÄ-Nr. 3511 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3511). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1002 gilt zusätzlich: Externe CTG bei entsprechender Indikation/Schwangerschaftswoche.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1002 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Externe CTG bei entsprechender Indikation/Schwangerschaftswoche.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 24, GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3560 und GOÄ-Nr. 3511 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1002, GOÄ-Nr. 3514, GOÄ-Nr. 3561, GOÄ-Nr. 3531 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 24, GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3560 und GOÄ-Nr. 3511. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ sowie „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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