Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“ in Betracht?
Für „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 24, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3550 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 3551 und GOÄ-Nr. 3556 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“ stehen Hyperemesis, Erbrechen Schwangerschaft, Dehydratation, Infusion Schwangerschaft. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 24 | Kernposition | Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf -einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken |
| GOÄ-Nr. 415 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge – gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung |
| GOÄ-Nr. 403 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 3511 | Kernposition | Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Urinsediment |
| GOÄ-Nr. 3550 | Kernposition | Blutbild und Blutbildbestandteile |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 3556 | Bedingt / alternativ | Chloridbestimmung bei Elektrolyt-/Dehydratationsabklärung. |
| GOÄ-Nr. 3557 | Bedingt / alternativ | Kaliumbestimmung bei Elektrolyt-/Dehydratationsabklärung. |
| GOÄ-Nr. 3558 | Bedingt / alternativ | Natriumbestimmung bei Elektrolyt-/Dehydratationsabklärung. |
| GOÄ-Nr. 3560 | Bedingt / alternativ | Glukose |
| GOÄ-Nr. 253 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Injektion; nicht zusätzlich zu Nr. 271–274 in derselben Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 271 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Infusion bis 30 Minuten; Dauer dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 272 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Infusion über 30 Minuten; Dauer dokumentieren. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Zulässige Arzneimittel-/Infusionsauslagen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf -einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken
Bedingte oder alternative Position
Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge – gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung
Bedingte oder alternative Position
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Kernposition der Kombination
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
Kernposition der Kombination
Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Urinsediment
Kernposition der Kombination
Blutbild und Blutbildbestandteile
Bedingte oder alternative Position
Chloridbestimmung bei Elektrolyt-/Dehydratationsabklärung.
Bedingte oder alternative Position
Kaliumbestimmung bei Elektrolyt-/Dehydratationsabklärung.
Bedingte oder alternative Position
Natriumbestimmung bei Elektrolyt-/Dehydratationsabklärung.
Bedingte oder alternative Position
Glukose
Bedingte oder alternative Position
Intravenöse Injektion; nicht zusätzlich zu Nr. 271–274 in derselben Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Intravenöse Infusion bis 30 Minuten; Dauer dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Intravenöse Infusion über 30 Minuten; Dauer dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Zulässige Arzneimittel-/Infusionsauslagen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ sowie „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hyperemesis, Erbrechen Schwangerschaft, Dehydratation, Infusion Schwangerschaft
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 24: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 24
GOÄ-Nr. 250: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250
GOÄ-Nr. 3511: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3511
Gewichtsverlust, Flüssigkeitsstatus und Ketone/Urin
Schwangerschaftsbefund
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 24 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 24); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250); GOÄ-Nr. 3511 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3511); GOÄ-Nr. 3550 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3550). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 415 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 415. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Zulässige Arzneimittel-/Infusionsauslagen.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 415 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 415
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
6.
Prüfpunkt 6
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung
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Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex
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Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 24, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3550. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ sowie „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
