Welche GOÄ-Ziffern sind für „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichSchwangerschaft und Pränataldiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 24 und GOÄ-Nr. 3511
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ in Betracht?

Für „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 24 und GOÄ-Nr. 3511 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1001, GOÄ-Nr. 1002 und GOÄ-Nr. 3531 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ stehen Schwangerschaftskontrolle, Vorsorge Schwangerschaft, CTG, Gestationsdiabetes, GBS. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 24KernpositionUntersuchung im Schwangerschaftsverlauf mit vollständigem Leistungsinhalt.
GOÄ-Nr. 415Bedingt / alternativSchwangerschaftssonographie tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 1001Bedingt / alternativTokographie ohne Kardiotokographie.
GOÄ-Nr. 1002Bedingt / alternativExterne Kardiotokographie.
GOÄ-Nr. 3511KernpositionUntersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativUrinsediment
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3514Bedingt / alternativGlukosemessung im Basis-/Praxislabor gemäß Leistungslegende; Messzeitpunkt(e) dokumentieren.
GOÄ-Nr. 3560Bedingt / alternativGlukosebestimmung im dafür zulässigen Laborrahmen; nicht dieselbe Messung zusätzlich zu Nr. 3514.
GOÄ-Nr. 4500Bedingt / alternativNachweis beta-hämolysierender Streptokokken nur bei tatsächlicher Laborleistung/zulässiger Zurechnung.
GOÄ-Nr. 375Bedingt / alternativSchutzimpfung in der Schwangerschaft tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 377Bedingt / alternativWeitere Impfung in derselben Sitzung nur zusätzlich zu Nr. 375.
GOÄ-Nr. A5121Bedingt / alternativMedizinisch begründete 3D-/4D-Sonographie, einmal je Sitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 24

Kernposition der Kombination

Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf mit vollständigem Leistungsinhalt.

GOÄ 415

Bedingte oder alternative Position

Schwangerschaftssonographie tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 1001

Bedingte oder alternative Position

Tokographie ohne Kardiotokographie.

Abrechnungsalternative: fetal_monitoring
GOÄ 1002

Bedingte oder alternative Position

Externe Kardiotokographie.

Abrechnungsalternative: fetal_monitoring
GOÄ 3511

Kernposition der Kombination

Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Urinsediment

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3514

Bedingte oder alternative Position

Glukosemessung im Basis-/Praxislabor gemäß Leistungslegende; Messzeitpunkt(e) dokumentieren.

Abrechnungsalternative: glucose_measurement_method
Wiederholung:
Min: 1
GOÄ 3560

Bedingte oder alternative Position

Glukosebestimmung im dafür zulässigen Laborrahmen; nicht dieselbe Messung zusätzlich zu Nr. 3514.

Abrechnungsalternative: glucose_measurement_method
Wiederholung:
Min: 1
GOÄ 4500

Bedingte oder alternative Position

Nachweis beta-hämolysierender Streptokokken nur bei tatsächlicher Laborleistung/zulässiger Zurechnung.

GOÄ 375

Bedingte oder alternative Position

Schutzimpfung in der Schwangerschaft tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 377

Bedingte oder alternative Position

Weitere Impfung in derselben Sitzung nur zusätzlich zu Nr. 375.

Abhängig von:
375
GOÄ A5121

Bedingte oder alternative Position

Medizinisch begründete 3D-/4D-Sonographie, einmal je Sitzung.

Analog bewertet zu: 5121

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“?

Hinweise zur Kombination

Neben Nr. 24 sind Nr. 1, 3, 5 und 7 ausgeschlossen.
Nr. 1001 nicht neben Nr. 1002 oder 1003.

Besondere Dokumentationsvorgaben

vollständiger Inhalt Nr. 24
Schwangerschaftswoche und Befund
Sonographie
Art und Ergebnis der fetalen Überwachung
Urin/Glukose/GBS
Impfung inkl. Charge
3D/4D-Indikation

Wie grenzt sich „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ sowie „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Schwangerschaftskontrolle, Vorsorge Schwangerschaft, CTG, Gestationsdiabetes

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 24: Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf mit vollständigem Leistungsinhalt.

GOÄ-Nr. 3511: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3511

vollständiger Inhalt Nr. 24

Schwangerschaftswoche und Befund

Sonographie

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 24 (Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf mit vollständigem Leistungsinhalt); GOÄ-Nr. 3511 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3511). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 415 gilt zusätzlich: Schwangerschaftssonographie tatsächlich durchgeführt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 415 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Schwangerschaftssonographie tatsächlich durchgeführt.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 24 und GOÄ-Nr. 3511 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 415, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1001, GOÄ-Nr. 1002 und GOÄ-Nr. 3531 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 24 und GOÄ-Nr. 3511. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Schwangerschaftsverlaufskontrolle mit Ultraschall, CTG, Urin-, Glukose- und GBS-Diagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“ sowie „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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